Hannah Sophie Stark-Lässig
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Heilerlaubnis, Abrechnung
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- ADHS
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Supervision
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Verhaltenstherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
So kann Psychotherapie bei mir sein:
Jeder Mensch und jede Familie bringt ihre ganz eigenen Stärken, Erfahrungen und Möglichkeiten mit. Gemeinsam schauen wir, was bereits gut gelingt, und was helfen kann, wieder mehr Sicherheit und Handlungsspielraum zu gewinnen. Dabei darf Therapie auch leicht sein: Humor, gemeinsames Lachen und – besonders mit Kindern – Spielen gehören für mich selbstverständlich dazu. Gleichzeitig spreche ich mit einem genauen Blick ernsthafte Themen an und stelle auch unbequeme Fragen.
Hier wird gelacht, geweint, sich geärgert und gefreut. Es darf alles gesagt werden und besonders schwierige oder unangenehme Themen sind hier ganz sicher.
Besonders wichtig ist mir bei Ihnen und dir, dass du und Sie sich bei mir wohlfühlen, gerne kommen und erleben: Hier darf ich so sein, wie ich bin. Gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und ihren Familien möchte ich vorhandene Ressourcen stärken und neue Wege entdecken.
Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie
Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ( Verhaltenstherapie)
Erweiterte Fachkunde Psychotherapie in Gruppen (VT)
Qualifikation zur insoweit erfahrene Fachkraft (ieF)
Fortbildung in Dialektisch-Behavioraler Therapie für Adoleszente (DBT-A) mit Schwerpunkt auf Traumafolgeerkrankungen und komplexe PTBS
Fortbildung in Systemischer Therapie und Beratung
Termine
Freie Plätze gibt es aktuell freitags. Kontaktanfragen gerne per Mail (Telefonnr. bitte zu Rückrufzwecken angeben).