Stichpunkte
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Persönlichkeitsstörung
- Psychoonkologie
- Schmerzen
- Sucht
- Trauer
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über zwölf Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Persönliches Profil
Kontakt
Kontaktieren Sie mich gerne per Email.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Zuständige Berufsaufsichtsbehörde, Kammergesetz und Berufsordnung: Psychotherapeutenkammer Berlin
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung: KVBB
Die Berufsbezeichnung “Psychologische Psychotherapeutin” wurde in Deutschland durch das Landesamt für Soziales und Gesundheit in Berlin verliehen.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:
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Seitenaufrufe seit 21.11.2023 Letzte Änderung am 23.08.2024