Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
Mitgliedschaften
- Psychotherapeutenkammer Hamburg
Meine therapeutische Haltung
Manchmal gibt es im Leben Situationen, in denen wir die Orientierung verloren haben, uns in einer Sackgasse glauben oder im Kreis zu drehen scheinen.
Doch viele Hindernisse, die uns zunächst unüberwindbar erscheinen, sind bei genauerer Betrachtung Gefühle und Gedanken. Zu verstehen, woher diese stammen, wie sie sich im Laufe unseres Lebens entwickelt haben und wie sie unser Erleben und Verhalten aktuell beeinflussen, kann uns dabei helfen, sie mit Abstand zu betrachten. Selbst zu entscheiden, welche Richtung wir einschlagen wollen. Und die Kraft zu sammeln, neue Wege zu gehen.
Annehmend und wertschätzend freue ich mich darauf, diesen Prozess begleiten zu dürfen. Bei Interesse melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail.
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, wobei ich Sie gerne unterstütze. Privatversicherte können die Kosten für die Behandlung mit ihrer Krankenversicherung abrechnen. Für Beamt:innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten. Für Selbstzahler:innen stelle ich Leistungen nach dem 2,3-fachen Satz GOP in Rechnung.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.