Sabine Wulf

Psychologische Psychotherapeutin für Erwachsene, Kinder und Jugendliche

Munsterdamm 2
12169 Berlin
Stichpunkte

Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Verfahren

  • Tiefenpsychologisches Verfahren

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie
  • Therapie für Kinder und Jugendliche

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit bis drei Monate.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Persönliches Profil

Willkommen!

Schön, dass Sie mich gefunden haben, vor allem, da der Weg in die Psychotherapie für viele mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Oftmals erfordert dieser Weg Überwindung und Durchhaltevermögen.
Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie eine Psychotherapie aufnehmen sollten. Ein wachsender Leidensdruck, eingeschränkte Lebensqualität können erste Hinweise sein, dass eine Therapie indiziert ist. Gespräche mit nahestehenden Menschen helfen nicht weiter oder es ist nicht möglich, mit jemandem über Ihre Problematik in Gespräch zu kommen. Vielleicht haben Sie auch Schwierigkeiten in Kontakt mit sich und Anderen zu bleiben.
Welche persönlichen Voraussetzungen sollte man für eine Therapie mitbringen? Vielleicht haben Sie auch Zweifel, ob Sie eine Therapie machen wollen? In der Psychotherapie werden Sie sich selbst und bisherigen Muster im Erleben infrage zu stellen. Dies kann auch mit unangenehmen Empfindungen (wie Angst) einhergehen. Ich lade Sie ein, auch diesen Zweifeln Raum zu geben. Natürlich treffen Sie Ihre Entscheidung selbst. Die Chance liegt dann darin, dass wir im psychotherapeutischen Prozess gemeinsam über diese Muster nachdenken können und Sie bei anstehenden Veränderungen Begleitung erfahren.

Über mich und den tiefenpsychologisch-fundierten Behandlungsansatz:

Mein Name ist Sabine Wulf. Als Psychologin und bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin für Erwachsene, Kinder und Jugendliche (TP). Seit 2023 bin ich in einer Gemeinschaftspraxis mit vier Kolleginnen niedergelassen.
Das wissenschaftlich anerkannte Verfahren der tiefenpsychologisch-fundierten Psychotherapie bildet in meiner therapeutischen Arbeit die Basis, jedoch integriere ich reflektiert in Einzelfällen auch andere Techniken (z.B. Achtsamkeit).

Die tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie geht davon aus, dass aktuelle Probleme mit sich selbst und Anderen sowie psychische Symptome durch unbewusste Konflikte beeinflusst sind. Es geht nicht ausschließlich um die Bearbeitung des umschriebenen Problems oder Symptoms, sondern auch darum herausarbeiten, welche Prägungen zu der heutigen Situation beigetragen haben könnten. Diese meist Prägungen stammen meist aus der Kindheit und wirken bis heute auf Ihr Verhalten und Erleben. Im Rahmen der Therapie werden wir Ihre individuelle Biografie und Entwicklung wertschätzend betrachten, mit dem Ziel, sich selbst im Hier und Jetzt besser zu verstehen, um zukünftig flexibler handeln zu können. Die Therapieform spannt einen Bogen zwischen der Gegenwart und der Vergangenheit, um in der Zukunft andere Erlebens- und Verhaltensweisen verfügbar machen zu können. Damit Psychotherapie gelingen kann, ist die therapeutische Beziehung von besonderer Bedeutung. Psychotherapie soll ein Ort sein, in dem Sie Ihre Themen in einer vertraulichen Atmosphäre ansprechen können und durcharbeiten können. Gern begleite ich Sie mit meinem Wissen und meiner Erfahrung auf Ihrem individuellen Weg und stehe an Ihrer Seite stehen.

Vorgehen/Behandlungsvoraussetzungen

Senden Sie mir gerne eine E-Mail (an: psychotherapiewulf@posteo.de) mit Angaben ihres Namens und ihrer Telefonnummer sowie zu Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit oder kontaktieren Sie mich telefonisch (0178 8431652). Meist kann ein erster unverbindlicher Termin zum gegenseitigen Kennenlernen und Besprechen Ihrer Problematik sowie zum weiteren Vorgehen recht kurzfristig stattfinden.
Die ersten ein bis fünf Gespräche dienen dazu zu klären, ob eine Psychotherapie indiziert ist oder ob evtl. eine Beratung ausreicht. Hier können Sie Ihre Probleme schildern, den Auslöser für Ihre Symptomatik, Ihre Therapieziele und Teile Ihrer Biografie.
Die Dauer einer Psychotherapie reichen bei einer tiefenpsychologischen Behandlung von sog. Kurzzeittherapien (12-24 Sitzungen) bis hin zu Langzeittherapien (50-100 Sitzungen). Dies hängt von inneren Faktoren ab: Vom Problem, der ursprünglichen Fragestellung und den vereinbarten Therapiezielen.

Kosten für die Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte:
Als approbierte Psychotherapeutin mit Privatpraxis verfüge ich über den Eintrag ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung und erfülle formal alle Kriterien, die für eine Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie durch die Krankenkasse erforderlich sind. Ohne Kassensitz kann ich jedoch nur über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenversicherungen oder in begrenzten Umfang über die Entlastungsassistenz (TP) bei meiner Praxiskollegin abrechnen. Die Abrechnung von systemischer Therapie ist mir über die Akademie für Psychotherapie in Erfurt für eine begrenzte Patientenanzahl möglich. Gruppentherapien (Beginn Herbst 2023) kann ich über die Berliner Akademie für Psychotherapie abrechnen.

Kostenerstattung
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Therapie ist die vorherige Bewilligung des Antrags auf Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse und der Nachweis des Systemversagens. Das Kostenerstattungsverfahren wird von vielen (aber nicht von allen) Krankenkassen befürwortet, um dem Mitglied den notwendigen und zeitnahen Zugang zur Behandlung durch einen Psychotherapeuten zu ermöglichen. Kontaktieren Sie daher am besten als ersten Schritt Ihre Krankenkasse und erkundigen Sie sich nach den Voraussetzungen für das Kostenerstattungsverfahren. Gerne berate und unterstütze ich Sie weiter bei der Antragsstellung. Nach Bewilligung der Kasse entstehen für Sie keine weiteren Kosten, allein der Ersttermin wird durch mich privat in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie u.a. im Internet bei der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (http://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/fileadmin/main/g-datei-download/Patienteninformation/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf).

Privat Versicherte und Beihilfe:
Die privaten Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Überwiegend werden die Kosten für das Erstgespräch und vier weitere Gesprächstermine (probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung übernommen, wir bitten Sie jedoch, dies vorab mit Ihrer Krankenkasse zu prüfen.
Die Anzahl der Therapiesitzungen, die von der Privatversicherung/Beihilfestelle übernommen wird, hängt von den individuellen Bestimmungen des Versicherungstarifs ab. Ich empfehle Ihnen daher, sich vor Aufnahme einer Psychotherapie über die konkreten vertraglichen Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters zu informieren.

Selbstzahler:
Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu tragen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie nicht auf die Bewilligung der Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse warten möchten oder Kosten gar nicht erst übernommen werden. Für das Abschließen von Versicherungen oder für eine spätere Verbeamtung kann die Selbstzahler-Variante ebenfalls von Vorteil sein, da keine Diagnose-Mitteilung an Ihre Krankenkasse erfolgt.
Die Kosten hierfür orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Finanzierung über das Jugendamt (ausschließlich bei Kinder- und Jugendlichentherapien):
Als betroffene Eltern haben Sie die Möglichkeit ambulante Psychotherapie als Hilfe zur Erziehung im Kontext von pädagogischen Leistungen gemäß § 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und ambulante Psychotherapie als Bestandteil der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII) beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks zu beantragen. Sollte ich Ihnen einen freien Therapieplatz anbieten können, so muss Ihrerseits im Anschluss an unsere Zusage der für Ihren Wohnort (Bezirk) zuständige Fachdienst kontaktiert werden: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Schulpsychologischer Dienst. Nach Feststellung des Therapiebedarfs durch den Fachdienst werden die Kosten vom Jugendamt übernommen.

Sonstige Angaben zur Finanzierung:
Die Kosten für Beratung, Supervision und Mediation werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen und werden deshalb ausschließlich privat abgerechnet. Die Kosten hierfür orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).




Psychologische Psychotherapeutin, Approbation durch das LaGeSo Berlin
Psychotherapeutenkammer Berlin

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:

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Letzte Änderung am 21.03.2023