Berit Runge

Dr. phil. Berit Runge

Psychologische Psychotherapeutin

Alleestraße 12
14469 Potsdam Potsdam
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Diplom-Psychologie, Psychoonkologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Coaching
  • Depression
  • Essstörung
  • Notfall - Krise
  • Psychoonkologie
  • Psychosomatik

Verfahren

  • Tiefenpsychologisches Verfahren

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit bis drei Monate.
Persönliches Profil

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)

Der Schwerpunkt dieser von den Krankenkassen anerkannten Therapieform liegt auf Konflikten, die in der aktuellen Lebenssituation des Patienten auftreten. Diese können sich in emotionalen, verhaltensbezogenen oder körperlichen Beeinträchtigungen äußern.
Im Rahmen der Therapie werden zunächst die Hauptkonfliktfelder umrissen und gemeinsam Ziele formuliert, an denen der Patient mit Unterstützung des Therapeuten arbeiten kann.
Um sich den (häufig unbewussten) Ursachen der Konflikte zu nähern und diese im Hier und Jetzt in hilfreicher Weise zu bearbeiten, finden z. B. die verinnerlichten Beziehungs- und Bindungserfahrungen des Patienten Beachtung. Dazu ist es notwendig, in die Gespräche über aktuelle Lebensereignisse und -umstände prägende Kindheits- und Jugenderlebnisse einzubeziehen, ohne jedoch permanent in den frühen Erfahrungen „herumzuwühlen“.

Eine tiefenpsychologische Behandlung in meiner Praxis kommt bei vielen Störungsbildern in Betracht - Ängste und Depressionen sind die wohl bekanntesten, weiterhin kann eine Therapie bei psychosomatischen Erkrankungen, Essstörungen, Beziehungs- oder Arbeitsstörungen und generell in Krisen- oder Überlastungssituationen hilfreich und unterstützend sein.

Wenn die Symptome die Aufnahme einer tiefenpsychologisch fundierten Therapie sinnvoll und notwendig erscheinen lassen, werde ich Sie über die nötigen Anträge und evtl. entstehende Kosten informieren. Sobald Sie mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme geklärt haben, stehen uns 4-5 „Probestunden“ zur Verfügung, in denen Sie und ich gemeinsam prüfen, ob eine hilfreiche gemeinsame Arbeit über einen längeren Zeitraum möglich erscheint, für die eine angenehme und vertrauensvolle Basis unerlässlich ist. Die Therapie umfasst insgesamt zwischen 25 und 100 Sitzungen und findet i. d. R. einmal wöchentlich statt, wobei eine Therapieeinheit 50 Minuten umfasst.

Psychoonkologische Begleitung

Eine Krebserkrankung stellt ohne Frage eine besondere Krisensituation im Leben der Betroffenen dar und erfordert u. U. eine besondere Unterstützung, die sich von einer „normalen“ Psychotherapie durchaus unterscheiden kann. In Ergänzung zu meiner tiefenpsychologischen Ausbildung verfüge ich über eine anerkannte Zusatzqualifikation als Psychoonkologin. In dieser Funktion begleite und unterstütze ich Krebspatienten, die sich häufig innerhalb kürzester Zeit neben schweren körperlichen Belastungen mit enormen psychischen Beeinträchtigungen konfrontiert sehen. Selbst ein bis dato weitgehend stabiles Lebensgefühl kann durch eine Krebserkrankung heftig erschüttert werden. Auch bei aus medizinischer Sicht sehr positiven Verläufen bleiben viele Betroffene z. B. mit Gefühlen tiefer Verunsicherung und ständiger Sorge zurück, die ein Weiterleben wie vor der Erkrankung praktisch unmöglich machen. Zur eigenen Angst und Verstimmung kommen die Ängste, die Zurückhaltung oder übertriebenes Mutmachen der Familie und anderer Menschen im Umfeld. Psychotherapie kann hier helfen, sich einerseits auf Bewährtes zu besinnen, aber auch den notwendigen neuen Weg - mit der Erkrankung - zu beschreiten, ohne negative Gefühle leugnen zu müssen.

Abrechnung

Private Krankenversicherung:
Es wird eine Behandlungsvereinbarung geschlossen, in der die Abrechnungsmodalitäten geklärt werden. Sie erhalten eine Rechnung nach der Maßgabe der GOÄ/GOP, die Sie ggf. von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe erstatten lassen können. Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Behandlung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Fall mitversichert sind und welche Bedingungen Sie vorab erfüllen müssen.
 
Kostenerstattungsverfahren:
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben ein Anrecht auf die Behandlung bei einem qualifizierten, approbierten Psychotherapeuten, auch wenn dieser keinen Vertragsarztsitz inne hat. Die Kosten werden durch viele Krankenkassen übernommen, wenn Sie nachweisen, dass sie eine Reihe von Kassentherapeuten kontaktiert haben, ohne dort in absehbarer Zeit (Wartezeit von 3 Monaten oder mehr) eine Therapie beginnen zu können. Notieren Sie sich daher Namen, Daten und Uhrzeiten Ihrer Telefonate mit den Therapeuten sowie die evtl. erhaltene Auskunft. Wichtig ist, dass Sie nach dem tatsächlich möglichen Therapiebeginn fragen, da zwar u. U. kurzfristig ein Erstgespräch angeboten wird, die eigentliche Therapie jedoch erst sehr viel später beginnen würde.

Selbstzahler:
Sollten Sie Wert darauf legen, dass Sie eine Therapie ohne langwierige Antragstellung und Begutachtung bzw. Auseinandersetzung mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen können, dass Sie keine Sperrfristen nach früheren kassenfinanzierten Therapien einhalten müssen oder dass Sie schlicht flexibler bzgl. Dauer und Sitzungshäufigkeit der Therapie sind, können Sie sich selbstverständlich für eine eigenfinanzierte Behandlung entscheiden. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). 


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Letzte Änderung am 25.06.2022