Dipl.-Psych. Irina Ruf
Psychologische Psychotherapeutin
55116 Mainz DE Mainz
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- Angst - Phobie
- Depression
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie: Erwachsene
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e.V.
- LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz
Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie
Approbation als Psychologische Psychotherapeutin für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Tätigkeit als Psychologin an einer Rheumatologischen Tagesklinik, dort u.a. Schulungen und Einzelgespräche zur Schmerz-und Krankheitsbewältigung
Tätigkeit als Einzel-und Gruppenpsychotherapeutin in einer Rehaklinik für Psychosomatik, Sucht und Akutpsychosomatik
Seit 2015 ambulante psychotherapeutische Tätigkeit
Seit 2020 niedergelassen in eigener Praxis in Mainz
Kontakt
Sie erreichen mich telefonisch Dienstags von 12:00 bis 12:50 und Donnerstags von 14:00 bis 14:50. Zur Vereinbarung eines Erstgespräches rufen Sie mich bitte innerhalb dieser Zeiten an.
Kosten
Gesetzlich versicherte Patienten:
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den gesetzlichen Versicherungen in der Regel übernommen. Für das Erstgespräch (Kennenlerngespräch / psychotherapeutische Sprechstunde) benötigen Sie keinen Überweisungsschein. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit.
Den Antrag auf Kostenübernahme einer Therapie an Ihre Versicherung werde ich nach Ihrer Zustimmung und während der probatorischen Sitzungen stellen.
Selbstzahler:
Die Kosten für eine therapeutische Behandlung / Beratung können auch von Ihnen selbst getragen werden. In diesem Fall werde ich keine Daten an Ihre Versicherung weitergeben. Das Stundenhonorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Privat Versicherte: Bitte erkundigen Sie sich nach den konkreten Bedingungen für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse bzw. in Ihrem Versicherungsvertrag. Das Stundenhonorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).