
Andreas Rudzki
Psychologischer Psychotherapeut - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
44135 Dortmund
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Beihilfe, Bundeswehr, Bundespolizei, BAHN-BKK
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Zwang
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Ein kurzer Überblick zu meiner Arbeitsweise
In meiner Praxis biete ich eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Patient*innen ab 18 Jahren an. In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wird dem Unbewussten (Wünschen, Ängsten, Motiven) eine bedeutende Rolle im seelischen Geschehen zugesprochen. Zumeist ist die Bearbeitung von aktuellen Beziehungserfahrungen vor dem Hintergrund Ihrer individuellen Entwicklungsgeschichte Gegenstand der Therapie.
Ziel der Therapie ist eine Verminderung/Beseitigung der seelischen Belastung/Störung, aufgrund derer Sie therapeutische Hilfe aufsuchen. Auslösend für die seelische Belastung/Störung können beispielsweise chronische Belastungen oder einzelne Ereignisse wie Trennungen, Kränkungen, Verletzungen und Traumatisierungen, aber auch der Beginn einer Partnerschaft, der Einstieg in das Berufsleben oder die Ablösung vom Elternhaus sein.
In der Regel findet eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie einmal in der Woche zu à 50 Minuten statt. Die Gesamt-Behandlungsdauer ist bei einer Kurzzeittherapie an 25 Therapieeinheiten, bei einer Langzeittherapie an 60 bis 100 Therapieeinheiten orientiert. Grundsätzlich richtet sich die Therapiedauer nach Ihrem individuellen Behandlungsbedarf.
Der Psychotherapie geht immer eine diagnostische Phase voraus. In bis zu fünf probatorischen Sitzungen besteht ausreichend Zeit und Raum, um sich kennenzulernen und eine fundierte Diagnosestellung vorzunehmen. Die Diagnostik erfolgt anhand von gemeinsamen Gesprächen und wird durch Fragebögen unterstützt. Über das Ergebnis der Diagnostik werden Sie umfassend aufgeklärt. Ist eine Psychotherapie im tiefenpsychologisch fundierten Verfahren angezeigt, entscheiden wir gemeinsam, ob die Behandlung begonnen/beantragt wird, und versuchen gemeinsam Ziele festzulegen.
Je nach Ergebnis der diagnostischen Phase kann der Behandlungsfokus der Psychotherapie eher konfliktorientiert oder strukturorientiert ausgerichtet sein.
Bei einem eher konfliktorientierten Behandlungsfokus geht es um die Betrachtung des aktuellen Beziehungsgeschehens vor dem Hintergrund der individuellen Lebensgeschichte. Es soll u.a. bewusst werden, welche inneren (unbewussten) Konflikte die seelische Weiterentwicklung blockieren und schließlich zu Ihren Symptomen führen.
Der Behandlungsfokus ist eher strukturorientiert, wenn durch Mangelerfahrungen oder chronischen Belastungen in der Kindheit bestimmte seelische Strukturen nicht ausreichend entwickelt werden konnten. Hierdurch können basale seelische Fähigkeiten wie zum Beispiel Selbstberuhigung, Umgang mit Wut, Impulskontrolle, Abgrenzung oder die Wahrnehmung von sich selbst und anderen eingeschränkt bleiben. Die seelischen Fähigkeiten sollen dann in der Therapie gestärkt und gefördert werden.
In beiden Bereichen geht es um ein besseres Verständnis von sich selbst, von anderen und die Überwindung von festgefahrenen (dysfunktionalen) Beziehungsmustern, welche allgemein gesprochen die Liebes- und Arbeitsfähigkeit einschränken. Dabei waren die angesprochenen Beziehungsmuster in einer früheren Phase des Lebens (Kindheit) gegebenenfalls (überlebens-) wichtig. Im Leben des Erwachsenen werden diese Beziehungsmuster in engeren Beziehungen dann reaktiviert und man neigt dazu die bei den Eltern aufgenommenen Beziehungsmuster auf andere Menschen zu übertragen. In drastischeren Fällen geraten Sie vielleicht immer wieder in die selben kräftezehrenden Konflikte. Für gewöhnlich bleiben die eigenen Anteile am konflikthaften Beziehungsmuster verborgen, was es schwierig macht, diese zu verändern.
In einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie können wir uns diesen Anteilen vor dem Hintergrund Ihrer Lebensgeschichte verstehend annähern. Dies kann anstrengend sein und mit Wut, Auflehnung, Angst, Trauer aber schließlich auch mit Akzeptanz und Aussöhnung einhergehen. Im besten Fall mündet dieser Prozess in der Entdeckung eines bisher ungelebten Lebens.
Fragen zur Kostenübernahme
Privatpatient*innen und Beihilfe Berechtigte
Sind Sie privat krankenversichtert, werden in der Regel die Behandlungskosten für eine Psychotherapie durch die private Krankenversicherung und die Beihilfe übernommen. Die Regelungen zur Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung sind hierbei jedoch nicht einheitlich. Entscheidend ist der von Ihnen individuell geschlossene Versicherungsvertrag.
Es ist deshalb ratsam, dass Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle informieren. Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen, sich einen Überblick zu verschaffen:
• Werden in Ihrem Krankenversicherungstarif die Kosten für eine Psychotherapie übernommen?
• In welchem Umfang werden die Kosten übernommen, d.h. wieviele Stunden werden im Jahr maximal übernommen und ab welcher Stundenzahl ist die psychotherapeutische Sitzung für Sie gegebenenfalls zuzahlungspflichtig?
• Welche Formulare benötigen Sie zur Beantragung einer (tiefenpsychologisch fundierten) Psychotherapie?
• Wie ist die Beantragung im Falle einer Beihilfeberechtigung geregelt? Es kann sein, dass Ihre private Krankenversicherung sich der Kostenübernahme der Beihilfe anschließt, sodass hier ein vollständiges Antragsverfahren nur einmal durchlaufen werden muss.
Selbstzahler*innen
Bei Bedarf können Sie die Kosten für die Psychotherapie oder eine Beratung auch selbst tragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise durch belastende Lebensumstände eine Beratung oder eine Selbsterfahrung gewünscht ist, aber keine krankheitswertige Symptomatik bei Ihnen vorliegt.
Wollen Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst tragen, entfällt die Beantragung der Psychotherapie und damit die Hinterlegung Ihrer Diagnosedaten bei Ihrer Krankenkasse.
Soldat*innen der Bundeswehr
Die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist nach Beantragung und vorausgegangenen probatorischen Sitzungen durch die Heilfürsorge möglich. Als Soldat*in wenden Sie sich hierfür zunächst an Ihre*n Truppenärztin*arzt. Diese*r stellt bei Bedarf den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) aus, welcher zum Erstgespräch mitgebracht werden muss.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) und beträgt für eine Therapieeinheit zu à 50 Minuten 92,50€ (Steigerungssatz von 2,3). Termine können 48 Stunden vorher (Sonntag ausgenommen) problemlos abgesagt werden. Bei Unterschreitung der 48 Stunden stelle ich ein Ausfallhonorar, welches 60% des Honorars beträgt. Für Patient*innen mit finanzieller Benachteiligung (Empfänger*innen von Sozialleistungen) kann ein angepasstes Ausfallhonorar vereinbart werden.
Terminvereinbarung & Anfahrt
Um einen Termin zu vereinbaren oder vorab einige Fragen zu klären, kontaktieren Sie mich gerne unter der Nummer 0176 86650616. Sollten Sie mich nicht persönlich erreichen, so können Sie mir eine Nachricht auf der Sprachbox hinterlassen. Ich werde mich dann zeitnah bei Ihnen melden.
Die Praxis ist mit öffentlichen Verkehrsmittel gut zu erreichen:
- U-Bahn-Station Ostentor (U 43)
- Bus-Haltestelle Heiliger Weg (Linie 452)
PKW Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Berufsbezeichnung:
Psychologischer Psychotherapeut
(Die Approbation als psychologischer Psychotherapeut wurde in der Bundesrepublik Deutschland vergeben).
Zuständige Kammer/Aufsichtsbehörde:
Psychotherapeutenkammer NRW
Willstätterstraße 10
40549 Düsseldorf
Telefon 0211 - 52 28 47 - 0
Email: info@ptk-nrw.de
Internet: www.ptk-nrw.de/
Maßgebliche Berufsrechtliche Regelungen:
Psychotherapeutengesetz
Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW