Robert M. Hoffmann
Psychologischer Psychotherapeut
74182 Obersulm DE Obersulm
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Beihilfe, Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Heilfürsorge, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychose - Schizophrenie
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- EMDR
- Online-Beratung
- Tiefenpsychologisches Verfahren
- Traumatherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie: Erwachsene
- Gruppentherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT)
- Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Herzlich willkommen in meiner Privatpraxis für psychologische Psychotherapie!
Ich behandle das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen.
Besonders spezialisiert bin ich auf die Behandlung von Traumafolgestörungen und Psychosen. Dabei nutze ich neben meiner tiefenpsychologischen Fachkunde weitere evidenzbasierte Verfahren und Methoden, insbesondere Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) sowie die Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT).
Zur Person
• M.Sc. Psychologe und approbierter Psychologischer Psychotherapeut, Fachkunde tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene, Einzel & Gruppe
• Eingetragen im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter der Nummer 6124559 (Lebenslange Arztnummer: 0104218)
--> Fachliche Interessenschwerpunkte:
• Psychotraumatologie und Behandlung von Traumafolgestörungen
• Psychotherapeutische Behandlung von Psychosen, insb. im Schnittbereich zwischen Traumafolgestörung und Psychose
• Neurobiologie psychischer Störungen / Neuropsychoanalyse
• Gruppenpsychotherapie und Gruppenanalyse
--> Beruflicher Werdegang:
• Studium der Soziologie (B.A.) an der Universität Mannheim
• Studium der Psychologie (B.Sc., M.Sc.) an der Phillips-Universität Marburg
• Approbationsausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten am Heidelberger Institut für Psychotherapie des Zentrums für Psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums Heidelberg
• Langjährige Tätigkeit als Stationspsychologe und Psychologischer Psychotherapeut in psychosomatischen und psychiatrischen Kliniken des Klinikums am Weißenhof Weinsberg
• Seit 2026 niedergelassen in psychotherapeutischer Privatpraxis in Obersulm
Ablauf & Kosten
Im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme (idealerweise per Mail, möglich aber auch telefonisch) vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem Gespräch machen wir uns gemeinsam ein Bild davon, welche Beschwerden, Belastungen und persönlichen Veränderungswünsche Sie mitbringen und welcher Behandlungsumfang sinnvoll sein könnte.
Wie es danach formal weitergeht und welcher zeitliche Rahmen für eine mögliche Behandlung zur Verfügung steht, hängt davon ab, wer die Behandlungskosten* übernimmt:
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Privatversicherte:
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei approbierten PsychotherapeutInnen. Allerdings unterscheiden sich die Tarife teilweise deutlich hinsichtlich:
• Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen
• Höhe notwendiger Eigenbeteiligung
• Antrags- und Genehmigungsverfahren
Bitte informieren Sie sich deshalb möglichst schon vor dem Erstgespräch über die Bedingungen Ihres Tarifs im Bereich Psychotherapie. Lassen Sie sich nach Möglichkeit auch die erforderlichen Antragsformulare zusenden. Das kann den Beginn der Behandlung deutlich beschleunigen.
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen zunächst die Kosten für fünf probatorische Sitzungen („Probesitzungen“). Diese dienen dazu, den Behandlungsbedarf genauer zu klären. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen und zu prüfen, ob sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Wenn wir uns für eine Behandlung entscheiden, besprechen wir anschließend den diesbezüglichen Rahmen, insbesondere:
• Einzel- oder Gruppentherapie
• Häufigkeit der Sitzungen (meist einmal pro Woche)
• voraussichtliche Dauer der Behandlung (Kurzzeit- oder Langzeittherapie)
Falls notwendig, stelle ich anschließend einen Antrag auf ambulante Psychotherapie bei Ihrer Versicherung.
Wichtig: Nicht bei jeder privaten Krankenversicherung und in jedem Tarif werden die Behandlungskosten vollständig übernommen. Mögliche Eigenanteile oder Zuzahlungen besprechen wir selbstverständlich vor Beginn der Behandlung.
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Beihilfeberechtigte:
Bitte erkundigen Sie sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Beihilfestelle nach den für Sie geltenden Regelungen im Bereich Psychotherapie.
In der Regel sind zunächst fünf probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) beihilfefähig. Liegt eine psychische Erkrankung vor, kann außerdem meist eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen (Einzel- oder Gruppentherapie) ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden. Für eine Langzeittherapie ist ein Gutachterverfahren erforderlich. Dafür verfasse ich einen Bericht, in dem die Notwendigkeit der Behandlung begründet wird.
Die notwendigen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie finden Sie auf der Website des Landesamts für Besoldung und Versorgung (https://lbv.landbw.de/vordrucke#titel=psychotherapie)
Bitte bringen Sie die entsprechenden Formulare spätestens zur zweiten Sitzung mit, damit wir sie rechtzeitig gemeinsam ausfüllen und einreichen können.
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Selbstzahler:
Wenn Sie die Behandlung selbst bezahlen, spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. In diesem Fall kann die Behandlung in der Regel schnell und unkompliziert beginnen.
Mein Honorar orientiert sich an den in der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) festgelegten Sätzen.
Für Selbstzahler kann insbesondere eine Gruppentherapie attraktiv sein, da bei gleicher Wirksamkeit geringere Kosten entstehen als bei einer Einzeltherapie. Diesbezüglich informiere ich Sie gerne weitergehend.
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Gesetzlich Versicherte:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie normalerweise nur bei TherapeutInnen mit Kassenzulassung („Kassensitz“).
Wenn jedoch keine zeitnahe Behandlung bei KassentherapeutInnen möglich ist und die Wartezeiten unzumutbar lang sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. In diesem Fall kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen.
Wenn Sie diesen Weg in Betracht ziehen und die Möglichkeit eines zeitnahen Behandlungsbeginns in meiner Praxis nutzen möchten, begleite und berate ich Sie gerne zum weiteren Vorgehen im Rahmen eines Erstgesprächs. Die Kosten* für ein Erstgespräch betragen bei mir aktuell 134,06 €. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für dieses erste Gespräch in der Regel nicht erstattet werden, da das Erstgespräch häufig vor der Entscheidung der Krankenkasse über den Antrag auf Kostenübernahme stattfindet.
Ausführliche und aktuelle Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie vorab hier:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
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*Mein Honorar orientiert sich an den in der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) festgelegten Sätzen.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
IMPRESSUM
Robert M. Hoffmann
Kreuzweg 14
74182 Obersulm
Telefon: 0157 30464137
E-Mail: kontakt@pthoffmann.de
Web: www.psychotherapeuthoffmann.de
Berufsbezeichnung und Zulassungsbehörde:
Psychologischer Psychotherapeut
Die Berufsbezeichnung wurde verliehen in der Bundesrepublik Deutschland durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe des Regierungspräsidiums Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart.
Ich bin im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter der Nummer 6124559 eingetragen (LANR: 0104218)
Zuständige Aufsichtsbehörden:
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart
Relevante berufsrechtliche Regelungen:
1. Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in den Fassungen vom 01.01.1999 sowie vom 01.09.2020.
2. Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
3. Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg
4. Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Durch die ERGO Versicherung
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
Diese Angabe entfällt, da psychotherapeutische Leistungen als heilberufliche Tätigkeit umsatzsteuerbefreit sind (gemäß Paragraph 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz).
Wirtschaftsidentifikationsnummer:
DE446335328