
Manuel Riemenschneider
Psychologischer Psychotherapeut
50674 Köln
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Paare - Familien
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Kurzzeittherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Gruppentherapie
- Paartherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
Arbeitsschwerpunkte
Achtsamkeit
Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT)
Verhaltenstherapie
Kognitive Verhaltenstherapie (nach Ellis)
Behandlungsphilosophie
In meiner therapeutischen Arbeit orientiere ich mich an dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung. Dabei lege ich unter anderem Wert auf die Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie. Diese legt den Fokus darauf, problematische Verhaltensweisen und Denkmuster zu erkennen und diese positiv zu verändern. Gemeinsam werden in der Therapie die aufrechterhaltenden Faktoren und Ursachen der bestehenden Problematik erarbeitet und daraus konkrete Therapieziele abgeleitet. Die „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist das Ziel der kognitiven Verhaltenstherapie, d.h. Sie lernen Strategien, die Sie im besten Fall auch in der Zukunft in neuen Situationen anwenden können.
Besonderen Wert lege ich auf eine vertrauensvolle und wertschätzende therapeutische Beziehung. Diese ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie.
Zudem ist ein gesamtheitliches Konzept besonders wichtig, welches Entspannung, Meditation, Achtsamkeit, schematherapeutische Elemente (Young), Ernährung und Selbstmanagement-Therapie (Kanfer) je nach individueller Anamnese beinhaltet.
INFOMATIONEN ZUR KOSTENERSTATTUNG
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WICHTIG: Die Kostenerstattung biete ich momentan nicht mehr unterstützend an. In Köln ist die Wahrscheinlichkeit die Kosten erstattet zu bekommen, obwohl Sie gesetzlich darauf Anspruch haben, schwindend gering. Dies liegt in meinen Augen daran, dass Sie nachweisen müssen, keinen Therapieplatz bei mind. 3 kontaktierten Therapeuten zu bekommen. Allerdings werden Sie meist von der Vergabestelle der Krankenkasse einen Therapeut zugewiesen bekommen, was dem Antrag dann die Grundlage entzieht. Leider beachtet das System dabei nicht, dass somit die "freie" Wahl des Therapeuten wegfällt, was in meinen Augen zumindest ungünstig ist.
Falls Sie sich jedoch selbst um die Anerkennung der Kosten kümmern möchten, können Sie hier alle Informationen bekommen und ihr Glück versuchen.
Tipps der Psychotherapeutenkammer:
Folgende konkrete Tipps zum Vorgehen bei der Antragstellung gibt die Bundespsychotherapeutenkammer, damit die GKV die Kosten übernimmt:
Kontaktieren Sie zuerst möglichst viele von Kassen zugelassene Psychotherapeuten in Wohnortnähe und fragen Sie nach einem freien Behandlungsplatz. Wenn Sie zeitnah einen Termin erhalten, nehmen Sie ihn wahr.
Da Sie nachweisen müssen, dass keine rechtzeitige Behandlung bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung möglich war, protokollieren Sie Ihre Anrufe (Name, Datum, Uhrzeit und frühestmöglichen Behandlungstermin). Üblicherweise reichen hier Anfragen bei 3 bis 5 Behandlern.
Teilen Sie Ihrer Krankenkasse schriftlich mit, dass kurzfristig kein Therapiebeginn bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in Wohnortnähe möglich war. Legen Sie dem Schreiben Ihr Anrufprotokoll bei und bitten Sie Ihre Kasse, Ihnen im Rahmen einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) einen Psychotherapeuten mitzuteilen, bei dem Sie zeitnah einen Termin in Wohnortnähe erhalten.
Legen Sie auch das Schreiben der Terminservicestellen bei, in dem Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt hat, dass sie Ihnen keinen Behandlungsplatz vermitteln kann.
Nach Verstreichen dieser Frist suchen Sie einen approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung. Diesen bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung zur Weitergabe an Ihre Krankenkasse, dass für Sie eine umgehende Behandlung notwendig ist und er Ihnen kurzfristig einen freien Therapieplatz anbieten kann.
Anschließend beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die konkrete Behandlung durch diesen Psychotherapeuten sowie die Erstattung der dafür notwendigen Kosten nach § 13 Absatz 3 SGB V.
Wird der Antrag auf Kostenübernahme von der Krankenkasse abgelehnt, kann der Versicherte Widerspruch einlegen. Ein Musterschreiben findet sich im BPtK-Ratgeber Kostenerstattung.
Weitere Informationen sowie Musterschreiben finden Sie im BPtK-Ratgeber für psychisch kranke Menschen "Kostenerstattung".
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.