Jennifer Riedinger

M. A. Psych. Jennifer Riedinger

Psychologische Psychotherapeutin

Kirchstr. 21a
66292 Riegelsberg Riegelsberg
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Heilpraktiker/in beschränkt auf Psychotherapie, Master in Psychologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • ADHS
  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Coaching
  • Depression
  • Essstörung
  • Notfall - Krise
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Gestalttherapie
  • Tiefenpsychologisches Verfahren

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie
  • Paartherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Freie Plätze vorhanden.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Persönliches Profil

Allgemeines Vorgehen bei der Kostenerstattung für Psychotherapie

Für die Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

1. Ein persönliches Anschreiben von Ihnen an die Krankenkasse (E-Mail bspw.)
2. Dringlichkeits- bzw. Notwendigkeitsbescheinigung eines Fach- oder Hausarztes (inkl. Konsiliarbericht von ihm)
3. Nachweis über den Besuch einer Sprechstunde bei einem anderen Therapeuten ohne Therapieplatzmöglichkeit(PTV 11)
4. Individueller Nachweis des Systemversagens (z. B. Telefonprotokoll über Gespräch mit Terminservicestelle oder anderen kassenzugelassenen Therapeuten)
5. Anschreiben von mir, dass ich einen freien Platz für Sie habe
6. Qualifikationsnachweise meinerseits
7. Antrag auf Kostenerstattung (erhalten Sie von mir)


**Erstkontakt zu mir:**
In einem kurzen Telefonat besprechen wir Ihre Beschwerden und entscheiden, ob ich Ihnen ein passendes Behandlungsangebot machen kann. Falls nötig, sende ich Ihnen alle erforderlichen Formulare und Informationen zu.
Bitte lesen Sie vor einer Kontaktaufnahme die nun folgenden Punkte sorgfältig durch:

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**Schritt-für-Schritt-Anleitung:**

1. **Kontakt mit der Krankenkasse**
Rufen Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse an und erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Unterlagen für eine ambulante Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren. Häufig wird auf die Terminservicestellen verwiesen und behauptet, dass nach den neuen Psychotherapie-Richtlinien keine Kostenerstattung mehr möglich sei – dies ist jedoch rechtlich nicht korrekt! Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer.

2. **Termin bei der Terminservicestelle**
Kontaktieren Sie die Terminservicestelle unter der Nummer 116 117 und lassen Sie sich einen Termin für eine Sprechstunde zuweisen. Diese Sprechstunde ist seit dem 01.04.2018 für alle Patienten verpflichtend.

3. **Nachweis über freien Therapieplatz**
Falls der Therapeut keinen freien Behandlungsplatz zur Verfügung hat, bitten Sie ihn, dies auf dem Formular zu vermerken. Zusätzlich sollte die Notwendigkeit einer Richtlinienpsychotherapie (z. B. wöchentliche Sitzungen) und eine unaufschiebbare Dringlichkeit (z. B. max. Wartezeit von 4 Wochen) festgehalten werden.

4. **Kontakt mit weiteren Psychotherapeuten (Telefon/E-Mail)**
Nehmen Sie Kontakt zu mindestens 5 niedergelassenen Psychotherapeuten auf, um zu prüfen, ob kurzfristig ein Therapieplatz zur Verfügung steht. Dokumentieren Sie Ihre Versuche in einem Protokoll.
Nachweislich müssen Sie Ihrer Krankenkasse belegen, dass Sie innerhalb einer zumutbaren Frist (i.d.R. 3 Monate) keinen Therapieplatz bei einem zugelassenen Therapeuten bekommen konnten. Dokumentieren Sie alle Kontaktversuche mit anderen Therapeuten und fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach den genauen Anforderungen. Manche Kassen verlangen auch den Nachweis von E-Mail-Kontakten.
Falls keine Therapieplatzvermittlung innerhalb von 4 Wochen oder keine Therapeuten in der notwendigen Entfernung (max. 30 Minuten einfache Fahrtzeit) gefunden werden kann, gelten diese als Systemversagen. Auch das Fehlen regelmäßiger wöchentlicher Termine in einer Klinikambulanz kann als Nachweis dienen.

5. **Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht:**
- Holen Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Dringlichkeitsbescheinigung ein, die bestätigt, dass eine Psychotherapie notwendig und nicht aufschiebbar ist.
- Lassen Sie sich zudem einen Konsiliarbericht ausstellen, der Informationen über körperliche Erkrankungen und die Notwendigkeit einer ärztlichen Mitbehandlung enthält. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von mir.

6. **Antrag auf Kostenerstattung stellen**
Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, erhalten Sie die noch fehlenden Dokumente von mir und wir überprüfen die Vollständigkeit.
Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V ein (den erhalten Sie von mir) und fügen Sie oben aufgelistete Dokumente bei. Insgesamt sollten Sie 7 Dokumente versenden.

Versenden Sie die Unterlagen per Einschreiben oder geben Sie sie persönlich bei Ihrer Krankenkasse ab, damit Sie sicherstellen, dass diese spätestens nach 5 Wochen über die Entscheidung informiert.

6. **Widerspruch:**
Falls Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnt, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. In der Broschüre finden Sie eine Formulierungshilfe für den Widerspruch, die Ihnen den Prozess erleichtert. Nehmen Sie unbedingt Kontakt im Falle einer negativen Rückmeldung seitens der Krankenkasse mit mir auf.

7. **Abrechnung:**
Wird die Behandlung von der Krankenkasse erstattet, erfolgt die Abrechnung anders als bei zugelassenen Therapeuten direkt über Sie. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem von der Kasse genehmigten Betrag. Sie können die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen und die Erstattung anfordern. Mit einer Abtretungserklärung kann die Abrechnung jedoch auch direkt mit mir erfolgen, wodurch Sie keine Vorauszahlung leisten müssen.

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Ich weiß, dass dieses Verfahren sehr viele Formalitäten und Anstrengung erfordert, vielleicht gerade dann, wenn man am wenigsten Energie dafür hat.
Diese Schritte und Hinweise sollen Ihnen helfen, die Kostenerstattung erfolgreich zu beantragen. Wenn Sie Unterstützung bei den Formalitäten benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

**Wichtiger Hinweis:** Seit dem 01.04.2017 gilt die neue Psychotherapie-Richtlinie für gesetzlich Versicherte!


**Hilfreiche Informationen und Vorlagen** finden Sie in dieser Broschüre: [BPtK-Ratgeber Kostenerstattung](https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf)


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Letzte Änderung am 03.02.2025