Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Beihilfe
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Psychotherapeutenkammer Hamburg
Therapieansatz, Kontakt und Ablauf
Ich arbeite nach dem Ansatz der biographisch-systemischen Verhaltenstherapie. Diese legt neben der Arbeit an Symptomen im Hier und Jetzt ihren Fokus auf die individuellen Lebenserfahrungen und damit in Zusammenhang stehendes Erleben und Beziehungs- und Verhaltensmuster. Ich arbeite zudem mit schematherapeutischen und akzeptanzbasierten Ansätzen.
Kontaktieren Sie mich gerne per-E-Mail oder telefonisch. Wenn ich nicht direkt ans Telefon gehen kann hinterlassen Sie mir gerne eine kurze Nachricht zu Ihrem Anliegen und ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.
Wir vereinbaren zunächst ein Erstgespräch, in welchem Sie mich kennenlernen und mir Ihr Anliegen erläutern können und ich Ihnen die weitere Vorgehensweise erkläre.
In vier weiteren probatorischen Sitzungen erfolgt eine ausführliche Diagnostik, die Entwicklung eines ersten Störungsmodells und eine vorläufige Therapieplanung. Gemeinsam besprechen wir, ob Sie sich eine Therapie bei mir vorstellen können.
Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Die Dauer der Behandlung hängt individuell von Ihrem Anliegen und ihren Beschwerden ab. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 12-24 Sitzungen, eine Langzeittherapie etwa 45-80 Sitzungen.
Als gesetzlich Versicherte/r können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, wobei ich Sie gerne unterstütze.
Als Privatversicherte/r können Sie die Kosten für eine Psychotherapie mit ihrer Krankenversicherung abrechnen.
Als Beihilfeempfänger/in sollten Sie den Beginn einer Psychotherapie der Beihilfe mitteilen und um Zusendung der Antragsformulare bitten.
Für Selbstzahler/innen stelle ich Leistungen nach dem 2,3fachen Satz GOP in Rechnung.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.