Stichpunkte
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- ADHS
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Autismus
- Depression
- Essstörung
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
- Polnisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Allgemeine Ärztliche Gesellschaft für Psychotherapie
Persönliches Profil
Arbeitsschwerpunkte
- ADHS Diagnostik
- Neuropsychologische Demenzabklärung
- Erwachsene Kinder psychisch erkrankter Eltern
- Erwachsene Kinder aus Suchtfamilien
- Psychotherapie im Migrationskontext
- Menschen mit Vorstrafen oder Hafterfahrung
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
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Seitenaufrufe seit 22.12.2025 Letzte Änderung am 08.02.2026