Anne Nau

M.Sc. Psych. Anne Nau

Psychologische Psychotherapeutin

Kaiser-Joseph-Str. 256
79098 Freiburg im Breisgau Freiburg im Breisgau
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Master in Psychologie, Approbationsausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin (Schwerpunkt Verhaltenstherapie)
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • ADHS
  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Depression
  • Essstörung
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychoonkologie
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Entspannungsverfahren
  • Kurzzeittherapie
  • Online-Beratung
  • Schematherapie
  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Weitere Sprachen

  • Englisch

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit bis drei Monate.

Mitgliedschaften

  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
  • Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
  • Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Persönliches Profil

Psychotherapeutische Behandlung

Herzlich Willkommen auf meiner Seite! Ich bin approbierte Psychotherapeutin im Schwerpunkt kognitive Verhaltenstherapie. Je nach individuellem Bedarf und Krankheitsbild arbeite ich ergänzend mit Methoden aus der Schematherapie, der Akzeptanz-Commitment-Therapie und der Dialektisch-behavioralen Therapie.
In meiner Arbeit ist mir vor allem ein klares und transparentes Vorgehen wichtig, um Sie offen, flexibel und wertschätzend auf Ihrem Weg zu begleiten.

Mehr Informationen finden Sie auf meiner Website:
https://www.psychotherapiepraxis-nau.de/

Kontakt und Kostenübernahme

Um ein Erstgespräch zu vereinbaren, kontaktieren Sie mich bitte unter psychotherapie-nau@posteo.de oder 01577-1733413 (Anrufbeantworter).

Ich kann mit privaten Krankenkassen und der Beihilfestelle abrechnen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die ersten Sitzungen (Sprechstunde und probatorische Sitzungen) werden in der Regel ohne Antragsstellung von Ihrer Versicherung übernommen. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Abklärung und der Therapieplanung.


3343
Seitenaufrufe seit 18.02.2023
Letzte Änderung am 11.05.2025