Jessica Muhlack
Psychologische Psychotherapeutin approbiert
28213 Bremen Bremen
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Beihilfe, Freie Heilfürsorge (z.B. Bundeswehr, Polizei)
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Persönlichkeitsstörung
- Psychoonkologie
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Kurzzeittherapie
- Psychoanalyse
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Psychotherapie in Privatpraxis
Wenn Sie auf der Suche nach einer psychotherapeutischen Behandlung sind, nehmen Sie gern telefonisch oder per Mail Kontakt auf. Wir werden dann einen Termin für ein Vorgespräch vereinbaren indem wir gemeinsam klären, ob eine ambulante Psychotherapie in Frage kommt und welches therapeutische Vorgehen geeignet wäre.
Ich bin nach dem Psychotherapeutengesetz geprüfte Psychologische Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung.
Das bedeutet für Sie als gesetzlich Versicherte, dass wir nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens zusammenarbeiten können.
Die privaten Krankenkassen sowie Beihilfe und Heilfürsorge übernehmen in den meisten Fällen die Behandlungskosten in meiner Praxis. Die Vorgehensweise in der Beantragung und Bewilligung können sich je nach Tarif und Versicherer unterscheiden.
Ich empfehle daher zunächst Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen um die individuellen Bedingungen zu klären.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.