Kerstin Mittermaier
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin; Systemische Paar- und Familientherapeutin; Systemische Beraterin und Pädagogin
Am Mittelfeld 4
86922 Eresing Eresing
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Stichpunkte
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Sozialpädagogik, Master in Psychologie
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Psychosomatik
- Zwang
Verfahren
- Online-Beratung
- Systemische Therapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Psychotherapeutenkammer
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:
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Seitenaufrufe seit 05.12.2021 Letzte Änderung am 27.03.2022