
Dr. phil. Dipl.-Psych. Melanie Vogelsberg
Psychologische Psychotherapeutin
53879 Euskirchen Euskirchen
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychose - Schizophrenie
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- EMDR
- Entspannungsverfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Paartherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
Arbeitsweise und therapeutische Ausrichtung
Ich bin Diplom-Psychologin und approbierte Psychologische Psychotherapeutin für das Richtlinienverfahren der kognitiven Verhaltenstherapie. Die Wirksamkeit der Verhaltenstherapie bei psychischen Erkrankungen ist durch wissenschaftliche Studien gut belegt. Ungünstige Lebenserfahrungen und aus ihnen resultierende Verhaltensweisen können dem Grundgedanken der Verhaltenstherapie nach psychische Probleme verursachen oder mit begünstigen. Dadurch wird das Denken, Fühlen und Erleben negativ verändert, was in psychischen Symptomen deutlich wird. Die Verhaltenstherapie bietet in diesem Zusammenhang eine Hilfe zur Selbsthilfe, um schwierige Situationen und Belastungen verändern zu lernen und somit die Symptomatik zu reduzieren.
Gerne möchte ich Sie dabei unterstützen.
Behandlungsschwerpunkte
Im Rahmen der therapeutischen Arbeit biete ich u.a. folgende Verfahren an:
* Konfrontationstherapie zur Behandlung von Ängsten und Zwängen
* Kognitive Verfahren zur Veränderung dysfunktionaler Einstellungen und Überzeugungen
* Unterstützung im Umgang mit chronischen Schmerzen und bei der Bewältigung körperlicher Erkrankungen
* Entspannungsverfahren
* Problemlösetraining
* Stressmanagement
* Coaching
* Beratung
Kostenübernahme
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine psychotherapeutische Praxis für alle gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen:
*gesetzliche Krankenkassen übernehmen die psychotherapeutischen Leistungen gemäß der aktuellen Gebührenordnung im vollen Umfang.
* Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel bei begründetem Behandlungsbedarf die Kosten einer Psychotherapie im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrags. Daher ist es zu Therapiebeginn ratsam, die Versicherung zu kontaktieren und den Versicherungsumfang zu erfragen.
* Beihilfeberechtigte sind häufig zusätzlich privat krankenzusatzversichert. Die Kosten werden von beiden Stellen anteilig je nach Vertragsbedingungen übernommen.
* Es ist darüber hinaus jederzeit möglich, die Kosten für eine Psychotherapie als Selbstzahler privat zu übernehmen. In diesem Fall richtet sich die Höhe des Honorars ebenso wie für Beihilfeberechtigte und privat Krankenversicherte nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).