
Miriam M'Bengue
Psychotherapie Gastalttherapie
81545 München
Heilerlaubnis, Abrechnung
- Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Psychosomatik
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Gesprächstherapie
- Gestalttherapie
- Humanistische Verfahren
- Online-Beratung
Therapie-Angebot
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Meine Haltung als Ihre Therapeutin
Ich sehe Sie mit dem Hintergrund einer erfahrungsreichen Biografie und einem bemerkenswerten Potential an Entfaltungsmöglichkeiten als selbstverantwortlichen Dialogpartner und strebe ein partnerschaftliches Miteinander an.
Ich begreife Widerstand als Selbstschutz- und Störungen als kreative Anpassungsprozesse an schwierige Lebenssituationen.
Ich ermögliche die Erfahrung eines offenen, interessierten Kontaktes und einer Beziehung als Basis für Veränderung
Ich bemühe mich um eine absichtslose und wertfreie Haltung der Wahrnehmung von Gefühlen
Ich schenke meinem Gegenüber im Hier und Jetzt meine volle Aufmerksamkeit, mein Interesse und Präsenz.
Ich bin achtsam und aufmerksam, um wahrzunehmen, was gerade geschieht und was unseren Kontakt fördert oder stört?
Ich fördere Wachstum durch eine authentische Beziehung.
Ich lenke meinen Blick immer wieder auf die Ressourcen und das Potential, die jeweilige Lebens-Situation zu meistern.
Ich bin offen für Anderssein und Andershandeln.
Ich vertraue auf die „paradoxe Theorie der Veränderung“ durch die umfassende Akzeptanz des Gegenübers in seinem Sein und seinen Entscheidungen. Ich akzeptiere auch die Grenzen meines Handelns und meiner Einflussmöglichkeit. Dadurch entwickeln sich neue Chancen und Spielräume
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.