Matthias Spahn
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
76829 Landau in der Pfalz Landau in der Pfalz
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Sozialpädagogik
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Gesprächstherapie
- Humanistische Verfahren
- Integrative Therapie
- Kurzzeittherapie
- Online-Beratung
- Schematherapie
- Traumatherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- KJPVT - Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie Verhaltenstherapie e.V.
- Landes-Psychotherapeuten-Kammer
herzlich willkommen !!!
schön, dass sie mich gefunden haben. Ich biete Unterstützung bei der Bewältigung von psychischen Problemen und Störungen im Kindes- und Jugendalter an. Gerne bin ich ein Ansprechpartner bei akuten Belastungen und in schwierigen Situationen. Mir ist es wichtig, die Patientinnen und Patienten und ihre Familien persönlich, wertschätzend und fachlich fundiert zu behandeln.
Einstieg ...
Die Anmeldung kann telefonisch erfolgen. Ein Erstkontakt (Rückruf schnellstmöglich) ist aber über die Praxis-Email deutlich entspannter. Unterlagen für ein Erstgespräch werden in der Folge zugeschickt. Nach Eingang der kompletten Unterlagen vereinbare ich zeitnah einen Termin zum Erstgespräch. Hier wird der der weitere Behandlungsbedarf geklärt.
Die Behandlungen finden in der Regel als Einzel-Therapien mit wöchentlichen Sitzungen statt (jeweils 50 Minuten). Gespräche mit Eltern oder wichtigen Bezugspersonen aus dem Umfeld des Kindes können die Therapie ergänzen.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.