
Marnie Brück
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
13187 Berlin
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Pädagogik
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Verfahren
- Schematherapie
- Systemische Therapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Kinder und Jugendliche
Mitgliedschaften
- Kassenärztliche Vereinigung Berlin
- Psychotherapeutenkammer Berlin
Arbeitsschwerpunkte
In der Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann es zu schwierigen Phasen, Krisen oder Störungen kommen, die nicht nur das heranwachsende Kind belasten, sondern auch bei den Eltern Sorge und Ratlosigkeit auslösen. In diesen Phasen kann es hilfreich sein, sich in einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie Hilfe zu holen.
In meiner psychotherapeutischen Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Ich arbeite mit verhaltenstherapeutischen, schematherapeutischen und familientherapeutischen Methoden und lege großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Bezugspersonen.
Das Angebot richtet sich an Kassenpatienten über das Kostenerstattungsverfahren, Privatpatienten und Selbstzahler. Gerne biete ich ein persönliches Gespräch zum Kennenlernen und zur Aufklärung über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten an. Sie können mir hierfür gerne eine e-mail schreiben, dann rufe ich sie so schnell wie möglich zurück. Unter Kosten (hier soll ein Link rein) können sie sich bereits vorab informieren.
Die Räume meiner Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie befinden sich Nahe des S-Bahnhofs Berlin Pankow.
Vita
• 2021
Gesamtcurriculum Schematherapie mit Kindern und Jugendlichen am IST-K Institut für Schematherapie Köln
• 2018
Approbation als Kinder- und Jugendpsychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie am Institut für Verhaltenstherapie Berlin (IVT)
• 2009
Zertifizierung als Integrative Lerntherapeutin durch den
Fachverband für Integrative Lernthearpie (FiL)
• 2007
Zertifizierung als systemische Familientherapeutin durch die
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie e.V.
• 2005
Diplom Rehabilitationspädagogin mit Fachrichtung Verhaltensgestörten- und Lernbehindertenpädagogik
Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist daher nur dann möglich, wenn man als Patient dringend eine Therapie benötigt und kein freier Termin bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassensitz innerhalb der nächsten sechs Wochen gefunden werden kann.
Damit wir die Therapie in meiner Praxis beantragen können, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich bemüht haben, einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung zu finden. Dazu sind vor dem Erstgespräch folgende Schritte durchzuführen:
1. Suchen Sie bitte als erstes einen freien Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Adressen finden Sie z.B. hier:
BPtK Ratgeber Kostenerstattung
Falls Sie keinen Therapeuten finden, benötigen Sie mehrere Absagen. Die genaue Anzahl erfragen Sie bitte bei der Krankenversicherung Ihres Kindes. Alle Absagen dokumentieren Sie auf einer Liste mit folgenden Angaben: Datum der Anfrage, Name des Therapeuten, wie wurde er kontaktiert (per Mail, per Telefon), Ergebnis (wann wäre ein Therapieplatz vorhanden, keine Rückmeldung).
2. Gleichzeitig vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde. Dazu kontaktieren Sie telefonisch (unter 116117) oder online
Kontaktformular zur Terminvermittlung
die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, die Ihnen bei der Vermittlung hilft. Von dem benannten Therapeuten erhalten Sie dann ggf. eine Dringlichkeitsbescheinigung (PTV11- Beim PTV11 muss ein Kreuz bei dringend gesetzt sein sowie eine Vermittlungsnummer angegeben werden, damit eine Kostenerstattung möglich ist.)
3. Zum Erstgespräch bei mir bitte ich Sie, folgende Dokumente mitzubringen:
PTV11 Formular aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde
vollständige Therapeutenliste
Daten der Kontakte oder Kontaktversuche zur Terminservicestelle
Weitere Informationen zu dem Thema Kostenerstattungsverfahren finden Sie auch hier: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.