Marko Sänger
Psychologischer Psychotherapeut - Tiefenpsychologisch fundierte Therapie - Einzel- und Gruppentherapie
37073 Göttingen Göttingen
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Beihilfe, Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung
Behandlungs-Schwerpunkte
- ADHS
- Angst - Phobie
- Depression
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
Verfahren und Methoden
Bei Interesse an einer Kombination von wöchentlicher Gruppentherapie mit begleitenden einzeltherapeutischen Gesprächen einmal im Quartal in meiner psychotherapeutischen Praxis wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
Psychotherapie-Saenger@gmx.de
Ab Ende Oktober kann eine neue Therapiegruppe am Freitag (Beginn 12.10 Uhr) starten. Bitte erwähnen Sie explizit Ihr Interesse an dieser Gruppe. Die probatorischen Gespräche können wahrscheinlich ab Juni/Juli beginnen und für die erste Terminvereinbarung können Sie sich gerne ab Mai melden.
In den ersten Sitzungen führen wir eine ausführliche Diagnostik durch. Die gesetzliche Krankenversicherung, die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Bei Vorliegen einer begründeten Diagnose werden die Kosten in der Regel von den Krankenversicherungen, sowie der Beihilfe übernommen.
Bitte erkundigen Sie sich explizit, im Falle einer privaten Krankenversicherung, vor einem ersten Termin, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist. Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Oftmals wird nur ein bestimmtes Stundenkontingent pro Jahr übernommen. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).