Marion von Appen

Marion von Appen

Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie

Fliederstraße 6
31319 Sehnde Sehnde
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Heilpraktiker/in beschränkt auf Psychotherapie
  • Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
  • Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch

Verfahren

  • EMDR
  • Entspannungsverfahren
  • Gesprächstherapie
  • Hypnose
  • Online-Beratung
  • Traumatherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Freie Plätze vorhanden.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Verband für Hypnose e.V.
Persönliches Profil

Kontakt

Es interessiert mich nicht, womit du dein Geld verdienst. Ich will wissen, wonach du dich sehnst und ob du die Erfüllung deines Herzenswunsches zu träumen wagst."

Die Einladung von Oriah Mountain Dreamer

Als Hypnosetherapeutin helfe ich Ihnen dabei, mit Situationen im Leben besser umgehen zu können. Mit Hilfe der Hypnose kann ich Ihnen dabei helfen, ungesundes und störendes in gesundes und leichtes Verhalten zu verändern.
Die Schwerpunkte meiner Arbeit liegen auf der Behandlung von Ängsten - wie Prüfungsangst, soziale Ängste, Phobien - sowie auf Schmerzerkrankungen Schlafstörrungen Gewichtsreduktion und Raucherentwöhnung.

Ich arbeite in Einzelsitzungen oder in Gruppen. Sie sagen mir, was Ihr Anliegen ist und gemeinsam suchen wir für Sie die richtige Behandlung/ Lösung.

Durch mein turbulentes nicht immer leichtes Leben, habe ich sehr schnell gelernt Empathie zu entwickeln, welche mir in meiner Arbeit sehr hilfreich ist. Ich behandle jeden Kunden wertschätzend, mit Respekt und vertraulich. Ich nehme Ihre Probleme und Sorgen wichtig und doch fließt in meine Arbeit immer wieder eine gesunde Portion Humor. Ich durfte schon oft erleben, dass in der Arbeit mit Humor ein Perspektiven Wechsel stattfgefunden hat.

Des weiteren arbeite ich in der Therapie mit der Klientenzentrierten Gesprächsführung nach Carl R. Rogers, dem therapeutischen Gehen, Walk & Talk, EMDR und mit PEP (in Ausbildung).

Es gibt für jedes Problem eine Lösung, nur ab und an ist uns die Sicht versperrt.


Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie. Erlaubnis erteilt am 4. Juli 2018 vom Gesundheitsamt Hannover.

Fachbereich Gesundheit
Region Hannover

Heilpraktikererlaubnisse Regionsgebiet ohne Stadt Hannover

Weinstraße 2
30171 Hannover


Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

HeilprG

Ausfertigungsdatum: 17.02.1939

Vollzitat:

"Heilpraktikergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 17e des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 17e G v. 23.12.2016 I 3191

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1975 +++)



Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nach Maßgabe der gemäß § 7 erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erhalten, die insbesondere Vorgaben hinsichtlich Kenntnissen und Fähigkeiten als Bestandteil der Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis enthalten sollen.
(2) Wer durch besondere Leistungen seine Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde glaubhaft macht, wird auf Antrag des Reichsministers des Innern durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter erleichterten Bedingungen zum Studium der Medizin zugelassen, sofern er seine Eignung für die Durchführung des Medizinstudiums nachweist.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 4
-
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 5a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 6
(1) Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
(2) (gegenstandslos)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 7
Der Reichsminister des Innern erläßt ... die zur Durchführung ... dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 8
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten § 56a Abs. 1 Nr. 1 und § 148 Abs. 1 Nr. 7a der Reichsgewerbeordnung, soweit sie sich auf die Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes beziehen, außer Kraft.

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:

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Letzte Änderung am 08.03.2023