Marion Schwarz

Marion Schwarz

Systemische Einzel-, Paar- und Familientherapeutin

Lüneburger Tor 4
21073 Hamburg
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie
  • Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
  • Selbstzahler, Ermäßigung für Geringverdiener

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Depression
  • Notfall - Krise
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauer

Verfahren

  • Entspannungsverfahren
  • Gesprächstherapie
  • Humanistische Verfahren
  • Kurzzeittherapie
  • Online-Beratung
  • Systemische Therapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie
  • Paartherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Freie Plätze vorhanden.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Persönliches Profil

Arbeitsschwerpunkte

Meine Leistungen umfassen:
* Systemische (Einzel-)Therapie
* Paartherapie
* "Innere Kind" Arbeit
* Stressmanagement
* Krisenintervention

Behandlungsphilosophie

Meine Arbeits- und Lebenseinstellung beruhen auf der Überzeugung, dass sich jeder Mensch ein Umfeld wünscht, welches ihm mit Nachsicht und totaler Akzeptanz begegnet. Nur dort wo wir uns sicher und angenommen fühlen, können wir uns öffnen und ganz wir selbst sein.

Leider sind die wenigsten von uns in einer familiären Umgebung aufgewachsen, die dies ermöglicht hätte. Frühe Verletzungen in der Kindheit und/oder traumatisierende Erfahrungen sind nicht länger die Ausnahme sondern die Regel geworden.

Um unser Nervensystem zu entlasten gilt es, dieses positive Umfeld in unserem Inneren zu erschaffen und uns aus der Abhängigkeit von anderen und der Bewertung durch andere zu lösen. Wenn jeder Mensch in sich selbst ruhend und friedlich im Umgang mit seinen Mitmenschen wäre, wäre die Welt ein besserer Ort.

Praxisräume

Auf Anfrage kann ich Sitzungen in Altona oder Harburg anbieten.

Abrechnung

Eine Ermäßigung wird für Klienten gewährt, die nachweislich Anspruch auf eine der folgenden staatliche Zuwendungen haben:
* SGB II (Grundsicherung)
* SGB XII (Sozialhilfe)
* § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)


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Letzte Änderung am 14.05.2023