Marie Heinrich

M.Sc. Marie Heinrich

Psychologische Psychotherapeutin

Buchheimer Straße 46
51063 Köln Köln
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Master in Psychologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Depression
  • Essstörung
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Sucht
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit über zwölf Monate.

Mitgliedschaften

  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
  • Psychotherapeutenkammer NRW
Persönliches Profil

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine psychotherapeutische Privatpraxis handelt, daher können grundsätzlich leider keine gesetzlich versicherten Patient*innen aufgenommen werden. Eine Ausnahme bildet das Kostenerstattungsverfahren (siehe unten).

Sie erreichen mich am Besten per E-Mail.
Wenn Sie mich telefonisch kontaktieren möchten, hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Da wir eine Praxisgemeinschaft sind, nennen Sie bitte auch meinen Namen, damit wir wissen, mit wem Sie sprechen möchten.

Telefon: 0221- 57008563
E-Mail: heinrich.psychotherapie@gmail.com

Momentan ist von einer Wartezeit von bis zu 3 Monaten auszugehen. Gerne lade ich Sie zu einem Erstgespräch ein und kontaktiere Sie, sobald ein Platz frei wird.

Praxisgemeinschaft für Psychotherapie
M.Sc. Marie Heinrich
Buchheimer Straße 46
51063 Köln
Die Praxis befindet sich zwei Minuten fußläufig vom Wiener Platz entfernt.
Die Praxis ist nicht barrierefrei (4. OG, kein Aufzug).

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Info bzgl. Kostenerstattungsverfahren (§ 13 SGB V): Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen variieren die Möglichkeiten und Voraussetzungen je nach Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich bei Wunsch nach Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung, welche Voraussetzungen für Sie notwendig sind. In der Regel handelt es sich dabei um einen Nachweis besuchter Sprechstunden bei Psychotherapeut*innen mit Kassensitz sowie einer Notwendigkeitsbescheinigung (meist bei Anfrage durch die hausärztliche Praxis ausgestellt).


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Letzte Änderung am 10.04.2024