M.Sc. Marie Heinrich
Psychologische Psychotherapeutin
51063 Köln Köln
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über zwölf Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Psychotherapeutenkammer NRW
Kontakt
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine psychotherapeutische Privatpraxis handelt, daher können grundsätzlich leider keine gesetzlich versicherten Patient*innen aufgenommen werden. Eine Ausnahme bildet das Kostenerstattungsverfahren (siehe unten).
Sie erreichen mich am Besten per E-Mail.
Wenn Sie mich telefonisch kontaktieren möchten, hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Da wir eine Praxisgemeinschaft sind, nennen Sie bitte auch meinen Namen, damit wir wissen, mit wem Sie sprechen möchten.
Telefon: 0221- 57008563
E-Mail: heinrich.psychotherapie@gmail.com
Momentan ist von einer Wartezeit von bis zu 3 Monaten auszugehen. Gerne lade ich Sie zu einem Erstgespräch ein und kontaktiere Sie, sobald ein Platz frei wird.
Praxisgemeinschaft für Psychotherapie
M.Sc. Marie Heinrich
Buchheimer Straße 46
51063 Köln
Die Praxis befindet sich zwei Minuten fußläufig vom Wiener Platz entfernt.
Die Praxis ist nicht barrierefrei (4. OG, kein Aufzug).
Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Info bzgl. Kostenerstattungsverfahren (§ 13 SGB V): Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen variieren die Möglichkeiten und Voraussetzungen je nach Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich bei Wunsch nach Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung, welche Voraussetzungen für Sie notwendig sind. In der Regel handelt es sich dabei um einen Nachweis besuchter Sprechstunden bei Psychotherapeut*innen mit Kassensitz sowie einer Notwendigkeitsbescheinigung (meist bei Anfrage durch die hausärztliche Praxis ausgestellt).
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.