Timo Luoma
Psychologischer Psychotherapeut
79104 Freiburg im Breisgau DE Freiburg im Breisgau
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- ADHS
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychose - Schizophrenie
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie: Erwachsene
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Behandlungsphilosophie
Ich arbeite verhaltenstherapeutisch mit einem integrativen Ansatz, der Methoden aus der Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT), der Schematherapie und dem Internal Family Systems-Modell (IFS) einbezieht. Wichtig ist mir eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe – wertschätzend, transparent und als Team.
Neben dem Verstehen und Einordnen Ihrer Schwierigkeiten und Belastungen liegt mein Behandlungsschwerpunkt auf Ihrem gegenwärtigen Erleben im Hier und Jetzt.
Ich unterstütze Sie dabei, hinderliche Muster zu erkennen, neue Perspektiven zu entwickeln und hilfreiche Verhaltensweisen im Alltag zu erproben. Wichtig für eine langfristige Veränderung ist dabei auch immer wieder die Frage: Wie möchten Sie leben? Gemeinsam schauen wir, was Ihnen wichtig ist, was Sie stärkt und wie Sie mit schwierigem Erleben hilfreich umgehen können.
Neben dem Gespräch arbeite ich auch mit erfahrungsbasierten Methoden, um tiefere Veränderung zu ermöglichen. Therapie soll ein Raum sein, in dem Sie sich ehrlich begegnen und neue Wege erproben können – in Ihrem Tempo, orientiert an Ihren Bedürfnissen und mit einer klaren, unterstützenden Struktur.
Kostenübernahme und Kostenerstattungsverfahren
• Private Krankenversicherung:
Die Höhe der Kostenübernahme ist von Ihrem individuellen Vertrag abhängig, wird in der Regel jedoch vollständig erstattet. Am besten informieren Sie sich vorab schon einmal bei Ihrer PKV über die Bedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif.
• Heilfürsorge (Polizei /Bundeswehr):
Hier ist im Vorfeld eine Überweisung durch den zuständigen/die zuständige Polizei- bzw. Truppen-Arzt/Ärztin notwendig.
• Selbstzahlende:
Es ist selbstverständlich möglich, die Kosten der Therapie selbst zu übernehmen. Mein Stundensatz orientiert sich hier an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP Stand 01.07.2024) und beläuft sich auf 134,07€ für eine 50-minütige Sitzung. Weitere Kosten können in Absprache je nach Leistung entstehen. In Einzelfällen sind bei Bedarf solidarische Finanzierungsmodelle möglich. Sollten Sie ein solidarisches Finanzierungsmodell benötigen, dann sprechen Sie mich bitte direkt an.
• Kostenübernahme bei gesetzlicher Krankenversicherung:
Unter Umständen übernimmt eine gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis für Psychotherapie. Für dieses sogenannte Kostenerstattungsverfahren arbeite ich mit dem kostenpflichtigen Dienstleister Tepavi (tepavi.de) zusammen. Tepavi unterstützt bei der Antragsstellung im Kostenerstattungsverfahren und übernimmt den Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung. Übernimmt die Krankenversicherung im Anschluss die Kosten für die Therapie, erhält Tepavi dafür eine einmaligr Zahlung von 299€
Lehnt die Krankenversicherung die Kostenerstattung ab, fallen keine Gebühren für Tepavi an, sodass kein Kostenrisiko für Sie entsteht.
Vor der Antragstellung ist ein Erstgespräch (Kennlerngespräch) notwendig, in dem Sie und ich beidseitig schauen können, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können und ob ich Ihnen das anbieten kann, was Sie suchen. Das Kennlerngespräch (50 Minuten) beläuft sich je nach Ihren Möglichkeiten im solidarischen Modell auf 100-135€, die Einschätzung darüber können Sie frei treffen.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.