
Dipl. Päd. Lisa Marie Reinhold
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
55116 Mainz Mainz
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Pädagogik
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Verfahren
- Psychoanalyse
- Tiefenpsychologisches Verfahren
- Traumatherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Verfahren und Methoden
Die Psychotherapiemethode : Psychoanalyse und Tiefenpsychologie
Psychoanalyse und Tiefenpsychologie werden auch psychodynamische Psychotherapien genannt und unterscheiden sich dadurch vom Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie.
Bei psychodynamischen Therapien wird angenommen, dass hinter den vordergründigen und sichtbaren Symptomen unbewusste seelische Konflikte liegen. Die Therapie soll dabei helfen diese Konflikte wahrzunehmen, auszudrücken, zu verstehen und zu bewältigen. Das kann im Gespräch passieren und/oder im Spiel, im kreativen Ausdruck und in der therapeutischen Beziehungsarbeit.
Bei Kindertherapien werden mit den Eltern regelmäßige Gespräche geführt, damit auch sie die Hintergründe der Krankheit verstehen und neue Problemlösungen fördern können. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen schauen wir gemeinsam, ob Elterngespräche hilfreich und notwendig sind.
Finanzierung
Gesetzliche Krankenversicherung
Durch meine Approbation im Richtlinienverfahren Psychoanalyse und Tiefenpsychologie entspreche ich den Anforderungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Jedoch habe ich keinen Kassensitz, das heißt keinen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), um Leistungen dort abzurechnen.
Im Rahmen eines sogenannten „Kostenerstattungsverfahrens“ übernehmen manche gesetzlichen Krankenkassen dennoch die Kosten. Ich kann sie gerne weiter dazu informieren.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre werden normalerweise übernommen. Dies können Sie vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle klären und sich über die tariflichen Bestimmungen für Psychotherapie informieren. Meine Vergütung richtet sich nach den Sätzen der gängigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler_in
Auch hier richtet sich meine Vergütung nach den Sätzen der gängigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.