Kai Linder

Dipl.-Psych. Kai Linder

Psychologischer Psychotherapeut

Stadtstr. 28
79104 Freiburg im Breisgau Freiburg im Breisgau
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Diplom-Psychologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert

Behandlungs-Stichpunkte

  • Angst - Phobie
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • EMDR
  • Entspannungsverfahren
  • Online-Beratung
  • Schematherapie
  • Traumatherapie
  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie
  • Therapie für Kinder und Jugendliche

Weitere Sprachen

  • Englisch
  • Spanisch

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit bis drei Monate.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.

Mitgliedschaften

  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Persönliches Profil

Arbeitsschwerpunkte

Ich biete regelmäßig Gruppentherapien für Patient*innen mit Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen, Boderline-Störungen, dissoziativen Störungen und interpersonellen Problemen an.

Bei Interesse an einer Gruppentherapie können Sie sich auf meiner Homepage www.praxis-linder-lang.de über das aktuelle Angebot informieren oder mich unter 0761 5901543 anrufen. Patient*innen, die eine Gruppentherapie in Anspruch nehmen, erhalten zusätzlich auch Einzeltermine.

Plätze für Einzeltherapien bleiben in der Regel Patienten mit Traumafolgestörungen vorbehalten. Unter Traumafolgestörungen leiden Menschen mit Flashbacks, Alpträumen von schlimmen Ereignissen, ausgeprägtem Vermeidungsverhalten in Bezug auf schlimme Ereignisse, ständiger Übererregung, Schreckhaftigkeit oder Dissoziation (z.B. Erinnerungslücken oder Bewegungsunfähigkeit). Zu auslösenden Ereignissen zählen u.a.: Schwere Unfälle mit Todesangst, Kriegserlebnisse, Vergewaltigungen, sexueller Missbrauch oder schwerwiegende körperliche Erkrankungen wie z.B. ein Herzinfarkt. Meine Behandlungsmethoden sind EMDR, narrative Traumaexpositionstherapie und hypnotherapeutische Traumatherapie.

Ich verfüge über eine Abrechnungsgenehmigung für Therapien bei Kindern und Jugendlichen und behandle in der Regel ab dem Alter von 14 Jahren, bei Schulverweigerung auch bei jüngerem Alter.


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Letzte Änderung am 30.09.2024