Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie, Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Beihilfe, Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- ADHS
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychose - Schizophrenie
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- EMDR
- Entspannungsverfahren
- Gesprächstherapie
- Schematherapie
- Traumatherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie: Erwachsene
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Psychotherapeutenkammer NRW
Behandlungsphilosophie
Es gibt viele verschiedene Gründe eine Therapie zu beginnen. Oft finden sich Menschen an einem Punkt in ihrem Leben wieder, wo Sie das Gefühl haben nicht mehr ohne Unterstützung weiter zu kommen. Gemeinsam können wir uns anschauen, was genau es für Sie aktuell beschwerlich macht und welche Möglichkeiten es geben könnte um Erleichterung zu schaffen. Dabei ist es mir wichtig einen bewertungsfreien Raum zu kreieren, in dem Menschen ungeachtet von Geschlechteridentität, sexueller Orientierung, Religion und kulturellem Hintergrund willkommen sind.
Erfahren Sie mehr unter: www.psychotherapie-learaab.de
Termine
Zusätzlich zur Abrechnung von privat Versicherten und Selbstzahlenden biete ich das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte an. Bei letzteren würde ich zunächst ein (kostenpflichtiges) Erstgespräch vereinbaren für ein erstes Kennenlernen und Klären der Indikation. Danach würde die so genannte Probatorik (ca. 4 Sitzungen) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Bei Fragen zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.