Lea Greven
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
61231 Bad Nauheim Bad Nauheim
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Sozialpädagogik
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- ADHS
- Angst - Phobie
- Autismus
- Depression
- Essstörung
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
- Paartherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Behandlungsphilosophie
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Verhaltenstherapie) begleite ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr in herausfordernden Lebensphasen.
Jeder junge Mensch bringt individuelle Bedürfnisse, persönliche Stärken und eigene Entwicklungsthemen mit. Mir ist es wichtig, diese Ressourcen wahrzunehmen und gemeinsam einen Weg zu erarbeiten, der zur jeweiligen Persönlichkeit und Lebenssituation passt. Die therapeutische Arbeit erfolgt in einem geschützten, wertschätzenden Rahmen, der Sicherheit, Vertrauen und Offenheit ermöglicht.
Neben der Arbeit mit dem Kind oder Jugendlichen spielt, je nach Alter und Anliegen, auch der Austausch mit den Eltern eine wichtige Rolle. Eine transparente Zusammenarbeit kann helfen, Entwicklungsprozesse nachhaltig zu unterstützen und Veränderungen im Alltag zu verankern.
Ziel meiner Arbeit ist es, junge Menschen in ihrer Selbstwirksamkeit zu stärken und sie dabei zu begleiten, eigene Lösungen und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.