
Psychologin (M.Sc.) Marie Latteck
Psychologische Psychotherapeutin
20354 Hamburg (Psychotherapeutische Praxis Dr. Anja Fritzsche)
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Zwang
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
Mitgliedschaften
- Psychotherapeutenkammer Hamburg
Vita
Studium der Psychologie an der Universität des Saarlandes mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie, Abschluss: M.Sc. Psych.
Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie
(MoVA)
Approbation und Eintragung ins Ärzteregister in Hamburg
Weiterbildung und Erfahrungen:
Erfahrungen in Einzel- und Gruppentherapie in Klinik und Praxis
Wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Versorgungsforschung der Medizinischen Psychologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.
Kontakt
FREIE THERAPIEPLÄTZE FÜR PRIVATVERSICHERTE UND SELBSTZAHLER*INNEN VORHANDEN.
Bei Interesse an einem Therapieplatz richten Sie ihre Anfrage bitte per Email an unsere Praxis. Geben Sie dabei bitte an, zu welchen Tageszeiten Sie regelmäßig wöchentlich einen Termin wahrnehmen könnten bzw. ob Sie zeitlich flexibel sind. Wenn Sie meinen Namen in den Betreff schreiben, wird Ihre Anfrage ausschließlich von mir gelesen und bearbeitet. Geben Sie auch gerne in kurzen Stichpunkten an, um welche Symptome bzw. Problematik es sich bei Ihnen handelt.
Abrechnung
Gesetzlich Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Selbstzahlung
FREIE THERAPIEPLÄTZE FÜR PRIVATVERSICHERTE UND SELBSTZAHLER*INNEN VORHANDEN.
Bitte beachten: Wechsel von Selbstzahlung zu Übernahme der Kosten durch eine gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.
Privat nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP. Sollten Sie privat versichert sein, können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, die die Kosten übernimmt, sofern vorher eine Therapie beantragt und genehmigt wurde. Die Therapie beantragen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig und werden von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen.
SelbstzahlerInnen: Entscheiden Sie sich für eine Therapie als SelbstzahlerIn, werden Ihnen die Leistungen ebenfalls mit einer Privatrechnung (GOP) berechnet.