Heilerlaubnis, Abrechnung
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Notfall - Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über drei Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk
- Psychotherapeutenkammer RLP
Vita
Seit 2015
Psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis mit Kassenzulassung
2013-2015
Psychologin
Familienberatung der Stadt Köln
2014
Approbation als Psychologische Psychotherapeutin, Tiefenpsychologisch fundiert
2012-2014
Psychotherapeutische Einzelbehandlung
Psychotherapeutische Lehrpraxis der APP Köln
2011-2012
Psychologin
Internationale Familienberatung, Caritasverband für die Stadt Köln
2010-2012
Psychologische Psychotherapeutin in Ausbildung
Zentrum für Seelische Gesundheit Marienheide
Verfahren und Methoden
Ich arbeite nach dem Schwerpunkt der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Der therapeutische Ansatz der Tiefenpsychologie basiert auf der Annahme, dass sich hinter psychischen Störungen unbewusste oder unverstandene Wünsche, Motive oder Konflikte verbergen. Man spricht auch von der „Tiefe der Zeit“, d.h. es wird angenommen, dass Einflüsse aus Kindheit und Jugend unser späteres Leben stark beeinflussen. Manchmal wachsen wir in ungünstigen Lebensbedingungen auf, haben als Kinder unter Gewalterfahrungen oder psychischer/körperlicher Gewalt gelitten. Unter diesen Umständen konnten wir vielleicht nicht vollständig Fähigkeiten ausbilden, die es uns ermöglichen, ein befriedigendes Leben zu führen. Das kann auch u.a. zu Selbstzweifeln oder Schwierigkeiten in Beziehungen führen. In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie geht es darum, die den Schwierigkeiten zugrundeliegenden Ursachen zu erforschen, nachzufühlen und zu verstehen. Dadurch können Beschwerden verringert werden. Gleichzeitig werden ihre Stärken gefördert und sie werden darin unterstützt, ihre Lebensprobleme zunehmend besser selbstständig bewältigen zu können.
Psychotherapeutische Sprechstunde: erste diagnostische Abklärung
Ab 1. April 2017 (Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung) haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde als zeitnahen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Jede und jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde beraten lassen. Dafür sollte sie/er telefonisch einen Termin vereinbaren und zum Gespräch ihre/seine Versichertenkarte mitbringen. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht notwendig. Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein Angebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut klärt in diesem Erstgespräch, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und die Patientin oder der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihr/ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Besteht eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf, wird die Patientin oder der Patient über die Diagnose bzw. Verdachtsdiagnose und die mögliche Behandlung (Psychotherapie, Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren, weitere Behandlungsmöglichkeiten inklusive Psychopharmaka) informiert. Wenn möglich, erhält die Patientin oder der Patient einen Behandlungsplatz bei der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten, in deren/dessen Sprechstunde sie/er war. Bei fehlenden freien Behandlungsplätzen wird sie/er auf die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen hingewiesen.
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Bitte beachten Sie, dass in den Erstgesprächen sowohl Patient/-in als auch Therapeut/-in beurteilen, ob sie sich auf zwischenmenschlicher Ebene eine Zusammenarbeit vorstellen können. Eine tragfähige therapeutische Beziehung und Aufbau eines Vertrauensverhältnisses stellt eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Psychotherapie dar.
Telefonische Erreichbarkeit zur Terminvereinbarung: montags von 14:00 Uhr bis 14:50 Uhr und mittwochs von 9:30 Uhr bis 10:20 Uhr
Wenn Sie in meiner Praxis das Angebot einer psychotherapeutischen Sprechstunde nutzen wollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Die Praxis ist für Sie jeden Montag von 14:00 Uhr bis 14:50 Uhr und jeden Mittwoch von 9:30 Uhr bis 10:20 Uhr telefonisch erreichbar. Bitte beachten Sie: Die telefonische Erreichbarkeit dient ausschließlich der Terminkoordination und umfasst keinerlei therapeutische Leistungen. Terminanfragen per E-Mail können ab dem 01. April 2017 aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr beantwortet werden.
AKTUELLES: Die Wartezeit für eine reguläre Therapie verkürzt sich durch das Angebot der psychotherapeutischen Sprechstunde leider nicht. Momentan habe ich leider keinen Therapieplatz frei und Sie müssen mit einigen Monaten Wartezeit rechnen. Ab Mai 2023 biete ich meine Sprechstunden nur im Vormittagsbereich an.
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Psychologische Psychotherapeutin, Approbation verliehen durch die BRD, (Fachkunde im Richtlinienverfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30
55130 Mainz
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung:
KV RLP
Hauptverwaltung
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Berufsrechtliche Regelung:
Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz