
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Persönlichkeitsstörung
- Psychose - Schizophrenie
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Psychotherapeutenkammer Berlin
Verfahren und Methoden
In meiner Arbeit als Psychotherapeutin ist es mir wichtig, einen offenen, wertschätzenden und transparenten Raum zu schaffen, in dem wir gemeinsam zunächst Ihre Themen, Probleme und Schwierigkeiten verstehen lernen und sie in Ihre Lebensgeschichte einordnen. Von dort aus erarbeiten wir individuelle, wirksame Schritte zur Veränderung, Bewältigung und Akzeptanz. Während unserer gemeinsamen Arbeit nutze ich sowohl kognitiv-verhaltenstherapeutische Methoden als auch achtsamkeitsbasierte, schematherapeutische oder emotionsfokussierte Elemente. In der therapeutischen Beziehung sind mir Transparenz, Augenhöhe und empathische Zugewandtheit sehr wichtig.
Kontakt
Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder via E-Mail. Ich melde mich baldmöglichst bei Ihnen zurück.
Abrechnung
Die Kosten der Psychotherapie werden u. a. von Privaten Krankenkassen, der Beihilfe, der DGUV, der Heilfürsorge oder von Ihnen selbst getragen. Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist über die Kostenerstattung möglich, Info dazu finden Sie hier: https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/system/files/document/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung%20%28002%29.pdf
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.