Inna Kisseleff
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
61348 Bad Homburg v. d. Höhe (Praxis Kisseleff) Bad Homburg v. d. Höhe
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Gruppentherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Weitere Sprachen
- Englisch
- Russisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- LPPKJP Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
Verfahren und Methoden
Die Grundlage meiner psychotherapeutischen Behandlung bildet die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) im so genannten Richtlinienverfahren. Diese Therapie ist ein in Deutschland wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren, weshalb die Kosten für eine ambulante Therapie nach dieser Methode von den meisten Krankenkassen übernommen werden.
Im Mittelpunkt meiner therapeutischen Arbeit stehen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr(Zeitpunkt des Therapiebeginns, Fortführung der Therapie auch nach dem 21. LJ möglich). Die Einbeziehung wichtiger Bezugspersonen im familiären und außerfamiliären Umfeld ist dabei ein wesentlicher Baustein für den therapeutischen Erfolg.
Mein Behandlungsangebot umfasst alle gängigen psychischen Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters. Dazu gehören unter anderem solche Störungsbilder wie Depressionen, Essstörungen, ADHS, Störungen des Sozialverhaltens, emotionale Störungen des Kindesalters, Phobien oder Bindungsstörungen.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.