Karina Koch

Psychologische Psychotherapeutin

Die Landwehr 2A
61138 Niederdorfelden Niederdorfelden
Stichpunkte

Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert

Behandlungs-Schwerpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Coaching
  • Depression
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Zwang

Verfahren

  • Entspannungsverfahren
  • Online-Beratung
  • Schematherapie
  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie: Erwachsene

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Freie Plätze vorhanden.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde - DGPPN
  • Psychotherapeutenkammer Hessen
  • Rationelle Arztpraxis e. V.
Persönliches Profil

Informationen zur Praxis

Neben meiner Tätigkeit im kassenärztlichen Bereich biete ich psychotherapeutische Behandlungen auch im privaten Rahmen an. Dabei ist mir eine persönliche und vertrauensvolle Gestaltung der Behandlung besonders wichtig.

Die Termine und organisatorischen Abläufe können individuell vereinbart werden. So bleibt Raum für eine Behandlung, die sich an Ihren persönlichen Anliegen und der jeweiligen Situation orientiert.

Die Gespräche unterliegen selbstverständlich der therapeutischen Schweigepflicht. Im privaten Behandlungssetting erfolgt die Kommunikation mit Versicherungen oder anderen beteiligten Stellen nur, sofern dies im jeweiligen Zusammenhang erforderlich und von Ihnen gewünscht ist.

Mir ist eine professionelle, wertschätzende und offene Zusammenarbeit wichtig, bei der Ihre Anliegen und der gemeinsame therapeutische Prozess im Mittelpunkt stehen.


Kosten und Rahmenbedingungen

Psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten): ca. 150 €
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Das Erstgespräch sowie die diagnostische Abklärung werden ebenfalls nach GOP abgerechnet. Je nach Umfang können zusätzliche Leistungen, beispielsweise für ausführliche Befunderhebung, hinzukommen und entsprechend dem jeweiligen Aufwand berechnet werden.

Die Kosten werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe je nach individuellem Tarif bzw. den jeweiligen Erstattungsbedingungen in der Regel ganz oder teilweise übernommen. Eine vorherige Klärung mit dem jeweiligen Kostenträger ist daher empfehlenswert.

Hinweis für gesetzlich Versicherte:
Die Vergabe von Behandlungskapazitäten für gesetzlich Versicherte erfolgt entsprechend den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Termine für Privatversicherte und Selbstzahler können im Rahmen der darüber hinaus verfügbaren Praxiskapazitäten angeboten werden.

Als Vertragspsychotherapeut bin ich grundsätzlich an das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden. Eine Behandlung gesetzlich Versicherter als Selbstzahler ist daher ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gemäß § 18 Abs. 8 BMV-Ä möglich.


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Letzte Änderung am 10.08.2026