Julia Schütz

Dipl.-Psych. Dr. phil. Julia Schütz

Psychologische Psychotherapeutin (Schwerpunkt: Verhaltenstherapie)

Bonner Talweg 65
53113 Bonn (1. Obergeschoss) Bonn
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Diplom-Psychologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung, alle Kassen

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Depression
  • Notfall - Krise
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychose - Schizophrenie
  • Psychosomatik
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • EMDR
  • Entspannungsverfahren
  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit über drei Monate.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
Persönliches Profil

Herzlich Willlkommen auf meiner Seite bei Therapie.de!

Nachfolgend finden Sie erste Informationen zu meinem Behandlungsangebot und zum typischen Ablauf einer Psychotherapie.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen aber auch telefonisch oder während unseres Erstgesprächs!

Behandlungsangebot

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin biete ich Psychotherapie mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie an.

Meine therapeutische Arbeit umfasst das Spektrum psychischer Probleme und Störungen wie z.B.

Ängste und Phobien
Burnout
Borderline-Störung
Depression
Schlafstörungen
somatoforme Störungen
stabilisierende Psychotherapie bei Psychosen (in Kooperation mit den behandelnden Ärzten)
Stress
Trauer
Traumafolgestörungen
Zwängen.

Wie wird eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt?

Nach 1 bis 3 Sitzungen Psychotherapeutischer Sprechstunde finden in der Regel im ein- bis zweiwöchigen Abstand bis zu vier weitere "Probe-" Sitzungen (Probatorik) statt, die nicht erst beantragt werden müssen. In dieser Zeit finden wir u.a. gemeinsam heraus, ob behandlungsbedürftige Probleme vorliegen und wie man sie behandeln kann. Bei besonders ausgeprägten Beschwerden kann auch bereits nach ein bis zwei Sprechstunden eine sogenannte Akuttherapie beantragt werden.

Als behandlungsbedürftig werden Probleme angesehen, die so stark ausgeprägt sind, dass das Wohlbefinden oder die Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen, stark beeinträchtigt sind.

Ergibt sich während dieser Sitzungen, dass eine Therapie notwendig und von beiden Seiten erwünscht ist, leiten wir einen Antrag auf Psychotherapie ein.

Nach Bewilligung der Therapie durch Ihre Krankenversicherung kann mit der Psychotherapie begonnen werden.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder während eines Erstgesprächs zur Verfügung!

Informationen zu meinen Sprechzeiten:

Telefonsprechzeiten : Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 8:30 bis 9:00
Psychotherapeutische Sprechstunde: Termine nach Vereinbarung


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Letzte Änderung am 10.04.2024