
Jewgenija Bröcker
Praxis für Neuropsychologie und Psychotherapie
52066 Aachen
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie, Klinische Neuropsychologin GNP
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Depression
- Neurologie
- Zwang
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Weitere Sprachen
- Russisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
Mitgliedschaften
- Gesellschaft für Neuropsychologie e. V.
- Psychotherapeuten Kammer NRW
Ihr Weg in die ambulante neuropsychologische Therapie
Ihr Weg in die ambulante neuropsychologische Therapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens:
1. Ein Neurologe in der Klinik oder niedergelassener Neurologe vergibt eine neurologische ICD-10 Diagnose und bescheinigt im Entlassbrief oder formlos in der Notwendigkeitsbescheinigung, dass eine ambulante neuropsychologische Behandlung indiziert ist.
2. Sie suchen auf der GNP-Behandlerliste nach einem niedergelassenen Neuropsychologen mit Kassenzulassung in Ihrer Nähe.
3. Ist für Sie die Wartezeit zu lange (mehr als drei Monate), ist der Weg zu weit oder sollten Sie sich dort nicht wohlfühlen (bitte alles protokollieren), so können Sie sich an meine Privatpraxis für Neuropsychologie und Psychotherapie wenden. Die Abrechnung erfolgt dann im Kostenerstattungsverfahren ohne Gesundheitskarte. Die Behandlung muss jedoch vorher von Ihrer Krankenkasse explizit genehmigt werden. Gerne helfe ich Ihnen bei der Beantragung Ihrer ambulanten neuropsychologischen Therapie.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Gesellschaft für Neuropsychologie e. V.
Psychotherapeuten Kammer NRW