
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Master in Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Sexualität
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung
- Psychotherapeutenkammer Berlin
Arbeitsschwerpunkte
***ab Juni/Juli freie Plätze, hauptsächlich Mittwoch/Donnerstag mittags und nachmittags. Bitte das ganze Profil zu ende lesen***
Durch meine langjährige Ausbildung als psychologische Psychotherapeutin bin ich ausgebildet für das gesamte Spektrum psychischer Diagnosen, wie zum Beispiel (aber nicht limitiert auf) Depressionen, Angststörungen (z.B. soziale Phobien, spezifische Phobien, generalisierte Angststörungen), Anpassungsstörungen, Zwangsstörungen, u.v.m.
Spezialisiert habe ich mich auf das Thema Sexualität und Identität, insbesondere auf Geschlechtsidentität (Stichworte: Geschlechtsinkongruenz, Genderdysphorie, Trans*, Nicht-binär/non-binary, Begleittherapie bei Transition), Unterstützung bei Problemen mit der sexuellen Orientierung und Coming-Out Prozessen jeglicher Art (homosexuell, bisexuell, pansexuell, etc), und auf vermeintlich ungewöhnliche sexuelle Fantasien (Fetische und Paraphilien).
Behandlungsphilosophie
Ich arbeite psychotherapeutisch mit erwachsenen Menschen jeden Alters, jeden ethnischen Hintergrunds, jeder geschlechtlichen Identität oder geschlechtlichen Ausdrucks, jeder sexuellen Orientierung und jeder Religion oder Weltanschauung in Einzeltherapie.
Finanzierung / Abrechnung
Ich führe eine Privatpraxis für Psychotherapie, daher rechne ich nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen ab. Als gesetzlich versicherte Person haben Sie allerdings die Möglichkeit der Kostenerstattung für unsere Therapie von ihrer Krankenkasse (individuell prüfbar).
Sie können bei mir behandelt werden, wenn Sie:
- privat krankenversichert sind
- beihilfeberechtigt sind
- selber zahlen möchten, ohne ihre Krankenkasse zu involvieren
- bei der Landespolizei sind
- bei der Bundespolizei sind
- bei der Bundeswehr sind
- gesetzlich versichert sind und das Kostenerstattungsverfahren nutzen wollen
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Privaten Krankenversicherung oder ggf. der Beihilfestelle, welche Voraussetzungen, Forderungen, Formulare diese haben.
Eine Sitzung dauert immer 50 Minuten. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnungsposition Psychotherapie (GOP) bzw. Gebührenordnungsposition Ärzte (GOÄ).
Das Kostenerstattungsverfahren greift, wenn die gesetzlichen Krankenkassen innerhalb einer zumutbaren Wartezeit nicht in der Lage waren, Ihnen bei Bedarf einen zeitnahen Psychotherapieplatz zur Verfügung zu stellen (Systemversagen nach § 13 Absatz 3 SGB V). Als approbierte psychologische Psychotherapeutin darf ich im Kostenerstattungsverfahren arbeiten. Dieses Vorgehen erfordert allerdings etwas Zeit und Arbeit von Seiten der Patient*Innen. Gern teile ich meine Erfahrungswerte zu den Möglichkeiten im Kostenerstattungsverfahren.
Termine und Kontakt
Ab ca Juni/Juli habe ich wieder freie Plätze für eine längerfristige Therapie anzubieten. Die Zeiten sind hauptsächlich Mittwoch zwischen 11 und 15 Uhr, und eventuell auch Dienstag nachmittags. Die Abendtermine sind bereits alle vergeben.
Wenn Ort und Behandlungszeiten für Sie passend und mit Ihrem Alltag vereinbar sind, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail unter:
therapie.jais@gmail.com
Telefonisch bin ich meist schlecht zu erreichen.
Die Email sollte folgende Informationen erhalten: Ihren vollen Namen, Ihre Telefonnummer, die Art Ihrer Krankenversicherung, den Namen Ihrer Krankenversicherung, Ihre zeitliche Verfügbarkeit und ein paar Stichpunkte zu den Gründen Ihrer Therapiesuche.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.