Heilerlaubnis, Abrechnung
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- ADHS
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Depression
- Supervision
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- EMDR
- Körperorientierte Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Familientherapie
- Paartherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Weitere Sprachen
- Englisch
Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie
2024 Weiterbildung EMDR Grundkurs I
2022 – 2023 Weiterbildung zur Paar- und Sexualtherapeutin (Institut für Beziehungsdynamik/Berlin)
2020 Traumatherapie (Online-Universität Bielefeld)
2019 Weiterbildung Energetischen Körperpsychotherapeutin, Grundkurs (Institut für Beziehungsdynamik)
2019 Heilpraktikerin für Psychotherapie (Schöneberg/Berlin)
2019 Approbation zur Kinder- und Jugendpsychotherapeutin/Verhaltenstherapie
2017 – 2019 Weiterbildung Systemischer Coach (Institut für Systemischer Impulse/Berlin)
2013 – 2019 Ausbildung Kinder- und Jugendpsychotherapeutin/ Verhaltenstherapie (IVT/Berlin)
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.