Holger Krefting

Holger Krefting

Praxis für Gesprächspsychotherapie und Mediaton

Wechtenbruch 6
45549 Sprockhövel (Ennepe-Ruhr-Kreis, Wuppertal, .) Sprockhövel
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Heilpraktiker/in beschränkt auf Psychotherapie, Mediator (Jurist)
  • Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Depression
  • Notfall - Krise
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch

Verfahren

  • Gesprächstherapie
  • Humanistische Verfahren
  • Traumatherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie
  • Paartherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Freie Plätze vorhanden.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Persönliches Profil

Behandlungsphilosophie

„ Wenn Dir jemand wirklich zuhört, ohne dich zu verurteilen, ohne dass er den Versuch macht, Dich nach seinen Mustern zu formen – dann fühlt sich das verdammt gut an. Jedes Mal, wenn mir zugehört wird und ich verstanden werde, kann ich meine Welt mit neuen Augen sehen und weiterkommen. Es ist erstaunlich, wie scheinbar unlösbare Dinge doch zu bewältigen sind, wenn jemand zuhört.“ - „Bedingungslose positive Zuwendung: Die seelische Hilfe gelingt dann am ehesten, wenn der Helfer diese Haltung bringt.“
Carl Rogers

Kosteninfo

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Sie müssen mich mögen, mir vertrauen, denn die gute Beziehung ist die Basis für jeden therapeutischen Erfolg.

Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen.

Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat. Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie".

Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
 Auch wenn es Ihnen persönlich nicht gut geht und Sie das Gefühl haben dringend mit der Behandlung zu beginnen: warten Sie auf die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie beginnen!

Es kann auch bei Privatpatienten zu überlegen sein, ob von vorne herein auf eine Krankenkassenvergütung verzichtet werden soll.

Wenn Sie keinen konsularischen Bericht (Beschreibung der Therapiegründe mit Krankheitswert) von ihrem Hausarzt beantragen wollen.
Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen.
Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose, in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.
Wenn Sie durch Ihre psychotherapeutische Beteiligung bei anderen Versicherungen keine Nachteile haben wollen.
Wenn Sie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen wollen.
Wenn Sie in den Genuß der Verfahrensfreiheit kommen wollen.

Für Selbstzahler gilt bei mir das Gebot: Leben und leben lassen, dh ich berücksichtige immer die persönliche Leistungsfähigkeit meiner Klienten.


Heilpraktiker (Psychotherapie)
Zulassung durch die Gesundheitsämter Dortmund und
GA Schwelm als zuständige Aufsichtsbehörde, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 0 e-Mail: verwaltung(at)en-kreis.de

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:

3491
Seitenaufrufe seit 07.11.2018
Letzte Änderung am 26.05.2021