Isabell Hofmeister
Heilpraktikerin für Psychotherapie
04275 Leipzig Leipzig
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Heilpraktiker/in beschränkt auf Psychotherapie, Master in Pädagogik, Klassische Homöopathie bei psychischen Erkrankungen
- Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
- Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Depression
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
Verfahren
- Alternative Verfahren
- Gesprächstherapie
- Systemische Therapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Arbeitsschwerpunkte
Therapeutische Begleitung und Beratung bei psychischen Erkrankungen sowie in psychisch belastenden Lebenssituationen oder Krisen.
Psychische Stabilisierung während langer Wartezeiten auf einen krankenkassenfinanzierten Therapieplatz.
Begleitung von Angehörigen chronisch erkrankter Menschen.
Unterstützung der therapeutischen Begleitung durch Klassische Homöopathie.
Gesprächstermine über Videomeeting
Unabhängig vom Wohnort können Gespräche über Videomeeting in Anspruch genommen werden
Vita
M. A. Erziehungswissenschaft / Erwachsenenpädagogin
Systemische Einzel-, Paar- und Familientherapeutin
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Klassische Homöopathie bei psychischen Erkrankungen
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Heilpraktikerin für Psychotherapie (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland, Ordnungsamt der Stadt Leipzig am 21.11.2017)
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Leipzig
Berufliche Regelung durch:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz) und die 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung
Nachzulesen im Internet:
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/index.html
Anwendung homöopathischer Mittel im Bereich der Psychotherapie:
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz des Freistaates Sachsen vom 22.11.2011, AZ: 26-5417.00/2: „Die Empfehlung zur Anwendung bzw. die Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie unterliegt daher keinen arzneimittelrechtlichen Beschränkungen.“