Ricardo Hertel
Psychologischer Psychotherapeut
90762 Fürth Fürth (Fürth)
Heilerlaubnis, Abrechnung
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Beihilfe, Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Heilfürsorge, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- ADHS
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Psychose - Schizophrenie
- Stress - Burnout - Mobbing
- Sucht
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Kurzzeittherapie
- Online-Beratung
- Schematherapie
- Traumatherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Mein Therapieansatz
Ich biete Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz für Erwachsene an. Die Behandlung findet in der Regel einmal wöchentlich statt und dauert etwa 50 Minuten pro Sitzung. Zunächst findet ein Erstgespräch statt, in dem wir ihr Anliegen besprechen und klären, was die passenden nächsten Schritte sind.
Grundlage meiner Arbeit ist die Verhaltenstherapie, ein wissenschaftlich anerkanntes und gut untersuchtes psychotherapeutisches Verfahren. Je nach Anliegen und Fragestellung ergänze ich diese durch weitere evidenzbasierte Ansätze, insbesondere aus der Schematherapie, der Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT), der Hypnotherapie sowie durch achtsamkeitsbasierte Methoden.
Mir ist wichtig, Ihr Anliegen nicht schematisch zu behandeln, sondern Ihre individuelle Situation sorgfältig zu verstehen. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam ein therapeutisches Vorgehen, das zu Ihnen und Ihren Zielen passt. Eine tragfähige, wertschätzende therapeutische Beziehung bildet dafür den Rahmen.
Bei Interesse an einem Erstgespräch oder bei Fragen zur Therapie können Sie mir gerne über das Kontaktformular auf therapie.de oder direkt per E-Mail an psychotherapie@rhertel.de schreiben.
Abrechnung
Privatversicherte/Beihilfe: Abrechnung nach GOÄ, Erstattung je nach Tarif.
Gesetzlich Versicherte: über Kostenerstattung (§ 13 Abs. 3 SGB V).
BAHN-BKK: direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler: Abrechnung nach GOÄ.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.