Susanne Helfert

Dr. phil. Susanne Helfert

Psychologische Psychotherapeutin (VT)

Gutenbergstraße 60
14467 Potsdam Potsdam
Stichpunkte

Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler, Sonderregelung für BKK-VBU und Bahn-BKK Versicherte, Bundeswehrsoldaten und Bundespolizisten (s.u.)

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Depression
  • Essstörung
  • Notfall - Krise
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychoonkologie
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Schematherapie
  • Traumatherapie
  • Verhaltenstherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit bis drei Monate.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
  • Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer
Persönliches Profil

Meine Haltung & Arbeitsweise als Verhaltenstherapeutin

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie biete ich Unterstützung für Menschen, die an psychischen Beschwerden leiden oder in krisenhafte Lebenssituationen geraten sind. Problemlagen, in denen Menschen meine Unterstützung suchen, sind z.B.:
• Depressionen
• Ängste (z.B. Panikstörungen, Phobien)
• Erschöpfungs- und Belastungsreaktionen (Burnout), Arbeitsstörungen
• Einschneidende Veränderungen, Lebensumbrüche oder -krisen
• Traumatische Lebenserfahrungen
• Körperliche Erkrankungen und chronische Beschwerden
• Somatoforme Störungen
• Essstörungen
• Zwangserkrankungen
• Problemen in der Kommunikation mit anderen Menschen
• Probleme mit Selbstwert und Selbstvertrauen
• Veränderungen und Belastungen im höheren Lebensalter

Wichtiger jedoch als die Diagnose, die Sie in meine Praxis führt, ist mir Ihre individuelle Lebenssituation, Ihr aktuelles Erleben und Ihr bisher Erlebtes. Dies bildet die Grundlage für unsere gemeinsame Arbeit und Ihre persönlichen Schritte hin zu mehr Wohlbefinden und Lebensqualität.

Die Verhaltenstherapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Wirksamkeit bei der Behandlung psychischer Erkrankungen vielfach erwiesen wurde und das durch die Krankenkassen anerkannt ist. Ich arbeite nach den Grundsätzen moderner Verhaltenstherapie. Diese rückt die individuelle aktuelle Lebenssituation sowie das Denken, Fühlen und Handeln des Einzelnen in den Vordergrund. Auf dem Weg zu Genesung und Wohlbefinden gibt es in der Regel keine Patentlösungen, sondern es geht vielmehr darum zu verstehen, was Sie im Laufe Ihres Lebens geprägt hat und welche Erlebens- und Verhaltensmuster (sog. Schemata) Sie dadurch erlernt haben. Manchmal stehen uns diese Erlebens- und Handlungsweisen im Weg. Therapeutisch liegt es mir daher am Herzen, Sie darin zu unterstützen hinderliche Muster zu überwinden, um somit wieder Zugang zu Ihren persönlichen Ressourcen und den Dingen zu bekommen, die für Sie wirklichen (Lebens-)Wert haben. Dafür hält die moderne Verhaltenstherapie eine Menge Werkzeug bereit (z.B. klassisch verhaltenstherapeutische Methoden, emotionsaktivierende, schematherapeutische, achtsamkeitsbasierte und körperorientierte Techniken oder Entspannungs- und Imaginative Verfahren), das wir bezogen auf Ihre persönliche Situation nutzen können. Unabdingbare Grundlage sind für mich dabei eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung auf Augenhöhe sowie Offenheit und Transparenz.

Lage & Erreichbarkeit

Meine Praxis befindet sich zentral gelegen in der Innenstadt von Potsdam und ist durch die gute Anbindung an den ÖPNV sowie die A115 und die B1 auch für Patienten aus dem süd-westlichen Berliner Stadtgebiet und dem Brandenburger Umland gut zu erreichen.

Ein Erstgespräch kann ich meist kurzfristig anbieten. Die Wartezeit auf einen längerfristigen Therapieplatz beträgt ca. 6-8 Wochen.

Kurzfristige Termine sind in dringenden Fällen möglich.

Kosten

Wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, werden die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel vollständig von der Krankenversicherung übernommen. Je nachdem wie sie versichert sind, unterscheidet sich das Antragsverfahren. Im Folgenden finden Sie dazu einen kurzen Überblick. Natürlich berate ich Sie dazu auch gern persönlich und bin Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

Private Krankenkassen / Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel ohne Probleme von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Es bestehen jedoch Unterschiede darin, wie viele Sitzungen abgedeckt sind und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Auch unterscheidet sich das Antragsprocedere zwischen den einzelnen Kassen. Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Behandlung in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden und welche Antragsformalitäten zu erfüllen sind. Wird eine Behandlungsvereinbarung geschlossen, erhalten Sie eine Rechnung nach der Maßgabe der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), die Sie von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe erstatten lassen können.

Gesetzliche Krankenkassen / Kostenerstattungsverfahren

Die Kassenzulassungen für psychologische Psychotherapeuten sind trotz der ambulanten Versorgungsengpässe weiterhin stark begrenzt, was zu langen Wartezeiten führt. Als Patient/in haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Ihre zeitnahe Behandlung bei einem qualifizierten, approbierten Psychotherapeuten, auch wenn dieser keinen Vertragsarztsitz inne hat. Gesetzlich Versicherte können dann über das Kostenerstattungsverfahren in Privatpraxen behandelt werden. Auch nach Einführung der Termin-Servicestelle (TSS), die Termine für Sprechstunden und Akuttherapie bei Kassentherapeuten vermitteln soll, ist eine Behandlung über die Kostenerstattung in Privatpraxen weiterhin möglich, wenn Sie nachweisen können, dass in zumutbarer Zeit kein Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten verfügbar ist. Notieren Sie sich daher Namen, Daten und Uhrzeiten Ihrer Telefonate mit den Therapeuten sowie die evtl. erhaltene Auskunft. Wichtig ist, dass Sie nach dem tatsächlich möglichen Therapiebeginn fragen, da zwar u. U. kurzfristig ein Termin in der Sprechstunde angeboten wird, die eigentliche Therapie jedoch erst sehr viel später beginnen würde. Sollten Sie von der TSS die Auskunft erhalten, dass derzeit kein ambulanter Therapieplatz vermittelt werden kann, bitten Sie um schriftliche Bestätigung.

Bahn-BKK und BKK-VBU

Da ich einen Selektivvertrag mit der Bahn BKK und der BKK-VBU habe, ist eine Kostenübernahme für Versicherte dieser Krankenkassen und damit ein Therapiebeginn i.d.R. kurzfristig und unkompliziert möglich.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch persönlich tragen. Formalitäten sind somit nicht nötig. Sie können sofort und ohne Wartezeiten einen Termin vereinbaren und mit einer Psychotherapie beginnen. Hierfür ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig. Ihr Vorteil als Selbstzahler ist, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten und Psychotherapeuten bei der Abrechnung über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen der Fall ist. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Sonderregelung für Bundespolizisten und Soldaten der Bundeswehr

Durch eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium der Verteidigung (2013) sowie mit dem Bundesministerium des Inneren (2018) wird es für Soldaten der Bundeswehr und Bundespolizisten möglich, zügigen und unkompliziert Zugang zur Psychotherapie in einer Privatpraxis zu bekommen. Diese Vereinbarung wurde notwendig, da Soldaten und Bundespolizisten durch ihre anspruchsvolle Tätigkeit einem besonderen Risiko unterliegen, psychische Beschwerden, vor allem Posttraumatische Belastungsstörungen, zu entwickeln. Für Soldaten führt der Weg zunächst über den Truppenarzt bzw. das Bundeswehrkrankenhaus. Auf Grundlage des Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) können das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt. Bundespolizisten können sich direkt für ein Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen an die Privatpraxis wenden. Im Anschluss kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Heilfürsorge der Bundespolizei gestellt werden.


Gesetzliche Berufsbezeichnung: Psychologische Psychotherapeutin,
Approbation verliehen in der Bundesrepublik Deutschland durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Aufsichtsbehörde: Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
eingetragen im Psychotherapeutenregister der KV BB

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:

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Letzte Änderung am 13.07.2021