Dipl.-Psych. Guido Roth
Psychologischer Psychotherapeut
50668 Köln DE Köln
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Beihilfe, Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Heilfürsorge, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Schwerpunkte
- ADHS
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Autismus
- Coaching
- Depression
- Psychosomatik
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
- Zwang
Verfahren
- EMDR
- Entspannungsverfahren
- Gesprächstherapie
- Humanistische Verfahren
- Kurzzeittherapie
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie: Erwachsene
Weitere Sprachen
- Englisch
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit bis drei Monate.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
- Psychotherapeutenkammer NRW, EMDRIA.de
Qualifikationen
- Staatlich zugelassener Prüfer, Supervisor und Dozent in der Psychotherapeutenausbildung für die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (Ausbildungszentrum Bonn) und der Akademie für Verhaltenstherapie, Köln
- Lehrbeauftragter für Klinische Psychologie und Psychotherapie am Psychologischen Institut der Universität Bonn 2007-2014 (Prof. Scholz, Prof. Backhaus)
- Niedergelassen in eigener Praxis seit 2009
- seit 2003 therapeutische Tätigkeit in Fachkliniken, Rehabilitation, Psychiatrie, Tagesklinik, Psychotherapeutische Hochschulambulanz Universität Bonn
- Diplom in Psychologie (Bonn 2002)
Therapie-Prinzipien
Ressourcenorientierung
Jeder Mensch hat besondere Stärken. Von Beginn der Gespräche an versuchen wir, Ihre Stärken für Ihre Ziele zu nutzen. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Stärken (neu) zu entdecken oder zu entwickeln.
Zielorientierung
Wir legen zu Beginn unserer Gespräche Ihre Ziele fest und nutzen sie zur Steuerung des Prozesses. Das bedeutet, dass Sie Ihre Ziele auch während der Behandlung konkretisieren oder verändern können. Sie treffen alle Entscheidungen über Ihre Ziele und geben mir so gewissermaßen einen "Arbeitsauftrag" für unsere Gespräche.
Transparenz
Die Inhalte und Ziele unserer Gespräche bleiben für Sie stets klar erkennbar.
Ich erläutere Ihnen gerne warum ich in der Therapie etwas tue oder sage, damit Sie Ihre eigene Entwicklung und das Therapie-Geschehen möglichst gut verstehen und davon profitieren können. So lernen Sie, psychologische Lösungen selbstständig zu entwickeln.
Kostenübernahme
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Ihre Private Krankenversicherung / Beihilfe übernimmt die Kosten der Behandlung gemäß der Versicherungspolice nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler*innen
Manche Klient*innen möchten die Behandlungskosten lieber selbst zahlen und nicht mit ihrer Versicherung abrechnen. Auch für diesen Fall richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Praxis ist eine Privat-Praxis und verfügt nicht über die allgemeine Abrechnungsberechtigung („Kassensitz“) für die Gesetzliche Krankenversicherung. In Einzelfällen kann über das sog. Kostenerstattungsverfahren die Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung beantragt werden.
Bundespolizist*innen
Die Kostenübernahme für die Behandlung in Privat-Praxen ist für Beamte der Bundespolizei (aber nicht der Landespolizei) möglich. Die Beantragung und Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorgestelle.
Soldat*innen
Mitglieder der Streitkräfte können psychotherapeutische Behandlung in Privatpraxen in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich bitte zunächst an den/die Truppenärztin bzw an das Sanitätsversorgungszentrum, diese stellen Ihnen die nötigen Formulare aus.
Gerne bin Ihnen bei allen Formalitäten der Antragsstellung behilflich.
Schwerpunkte
Arbeitsschwerpunkte Psychotherapie
Expositionstherapie bei Angst- und Zwangsstörungen
Selbstorganisation / „Selbst-Management“
Arbeitsstörungen und Prüfungsangst
Hochbegabung bei Erwachsenen
Achtsamkeits- und akzeptanzbasierte Psychotherapie: ACT
Somatoforme und "psychosomatische" Störungen
Existenzielle Pychotherapie
Arbeitsschwerpunkte Supervision
Ausbildungssupervision Psychotherapie
Achtsamkeit in der Psychotherapie
Therapeutische Selbsterfahrung
Teamsupervision (psychosoziale, medizische und klinische Teams)
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Gesetzliche Berufsbezeichnung
* Psychologischer Psychotherapeut,
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zugehörige Aufsichtsbehörde
* Psychotherapeutenkammer NRW
Willstätterstraße 10, 40549 Düsseldorf
Telefon 0211 52 28 47-0
Fax 0211 52 28 47-15
E-Mail info@psychotherapeutenkammer.de
Internet www.ptk-nrw.de
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen
* Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
- Download bei der PTK-NRW
* Heilberufsgesetz NRW
- Download bei der PTK-NRW