Stephanie Galler
Psychologische Psychotherapeutin
13469 Berlin (Waidmannslust) Berlin
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Essstörung
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Kurzzeittherapie
- Online-Beratung
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
Psychologische Psychotherapeutin. Approbation in Berlin. Mitglied der Berliner Psychotherapeutenkammer.
Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
(Psychotherapeutengesetz /PsychThG) vom 16.06.1998 (BGBl. I S. 1311), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 02.12.2007 (BGBl. I S. 2686).
Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder - und Jugendlichenpsychotherapeuten (Berliner Kammergesetz) in der Fassung v. 04.09.1978 (GvBl. S. 1937), zuletzt geändert durch Gesetz v. 17.03.2010 (GvBl. S. 135).