Larissa Fraß-See
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Kaiserstraße 96
55116 Mainz Mainz
55116 Mainz Mainz
Stichpunkte
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Säuglings-Kleinkind-Eltern-Psychotherapie (SKEPT)
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Verfahren
- Psychoanalyse
- Tiefenpsychologisches Verfahren
- Traumatherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Weitere Sprachen
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie
- Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland e.V.
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.
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Seitenaufrufe seit 26.05.2021 Letzte Änderung am 02.09.2022