
Dipl.psych. Annette Flügel-Buchholz
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
22041 Hamburg
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren, Private Krankenversicherung
Verfahren
- Tiefenpsychologisches Verfahren
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
Mitgliedschaften
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Kontakt
Für Anfragen und Terminabsprachen bin ich telefonisch unter der Telefonnummer 0157 – 85 49 50 55 zu erreichen. Sollte die Mailbox angehen, möchte ich Sie bitten, mir eine Nachricht mit Ihrer Rufnummer zu hinterlassen. Ich melde mich schnellstmöglich zurück.
Vita
□ seit 2021
Privatpraxis für Kinder und Jugendlichen
Psychologin im Rahmen der GBS der Katholischen Grundschule Hochallee
□ 2014 – 2020
Schulpsychologin im Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ), Abteilung Beratung in Hamburg
□ 2013
Testdiagnostik in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxis, Hamburg
□ 2011 – 2013
Psychologin in der Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie des KKH Wilhelmstift, Hamburg
□ 2009 – 2010
Psychologin in der Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Asklepios-Klinik Hamburg-Harburg
□ 2008 – 2009
Lehrtätigkeit im Arbeitsbereich Pädagogische Psychologie des Fachbereichs Psychologie an der Universität Hamburg
□ 1997 – 2009
Mitarbeiterin im Pflege- und Erziehungsdienst in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des KKH Wilhelmstift, Hamburg
Kostenerstattung
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeut mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis machen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wichtige Hinweise:
- Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Viele Therapeuten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Eine Ablehnung ist möglich.
- Fragen Sie vor Antragstellung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen.
Hier finden Sie nähere Informationen.