Angela Fernbach-Fahrensbach

Dipl. Psych. Angela Fernbach-Fahrensbach

Psychologische Psychotherapeutin

Hansjakobstr. 84
79117 Freiburg im Breisgau (Haltestelle: Hasemannstr.) Freiburg im Breisgau
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Diplom-Psychologie, Verhaltenstherapie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Coaching
  • Depression
  • Essstörung
  • Notfall - Krise
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Sucht
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Entspannungsverfahren
  • Integrative Therapie
  • Verhaltenstherapie

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Wartezeit bis drei Monate.

Mitgliedschaften

  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten
  • Kassenärztliche Vereinigung
  • Psychotherapeutenkammer
Persönliches Profil

Sie sind auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz oder überlegen eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen?

Gerne können Sie mich anrufen oder mir eine Email schreiben. Falls ich gerade persönlich nicht erreichbar bin, rufe ich Sie zeitnah zurück. In meiner therapeutischen Arbeit ist es mir wichtig Sie und ihr individuelles Problem zu verstehen, um bestmöglich auf ihre Bedürfnisse eingehen zu können. Dabei habe ich wissenschaftlich erwiesenen Wirkfaktoren der Psychotherapie als Richtlinie: Eine positive therapeutische Beziehung, die Aktivierung Ihrer vorhandenen Ressourcen und die Aktualisierung Ihrer Probleme innerhalb der Therapie, um es Ihnen in Folge zu ermöglichen, im Rahmen der Therapie eine aktive Problembewältigung zu erlernen und positive Bewältigungserfahrungen zu machen. Außerdem werde ich Sie darin unterstützen, ein klareres Bewusstsein der Determinanten (Ursprünge, Hintergründe, aufrechterhaltende Faktoren) Ihres problematischen Erlebens und Verhaltens zu gewinnen.

Wann benötigt man eine Psychotherapie?
Eine Psychotherapie ist immer dann sinnvoll, wenn Sie unter Beschwerden leiden, welche sich momentan durch Sie und Ihre vorhandenen Ressourcen alleine nicht lösen lassen. Sowie, wenn es sich um Beschwerden handelt, bei welchen psychische Faktoren beteiligt sind. Solche Beschwerden können sich z.B. im psychischen, körperlichen oder zwischenmenschlichen Bereich zeigen.

Mein therapeutisches Konzept:

Ich habe einen verhaltenstherapeutischen Ansatz, in welchen ich Elemente aus neueren therapeutischen Entwicklungen und Strömungen integriere (z.B. Schematherapie, CBASP, Achtsamkeit, Akzeptanz- und Commitmenttherapie). Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Störungen, also bestimmte Erlebens- und Verhaltensmuster erlernt sind, und somit in der Therapie wieder verlernt werden können. Unter Verhalten werden hierbei auch Gedanken, Gefühle und Körperreaktionen verstanden. In einem ersten Schritt werden wir zusammen ein Verständnis für ihre Problematik entwickeln, hierbei kann auch eine systematische Selbstbeobachtung einfließen. Daraufhin werden wir ein Störungsmodell vor dem Hintergrund ihrer biografischen und aktuellen Lernerfahrungen erarbeiten. Danach werden wir überlegen, an welchen Therapiezielen gearbeitet werden soll, um eine Symptomreduktion und eine Verbesserung ihres Lebenszufriedenheit zu erreichen. Dabei treffen vorrangig Sie die Entscheidung, an welchen Zielen sie arbeiten wollen. Die Verhaltenstherapie setzt zu einem großen Teil an den, die Symptomatik aufrechterhaltenden Faktoren an. Es geht darum, neue, positive Lernerfahrungen zu machen und dadurch ungünstige Erlebens- und Verhaltensmuster zu verändern sowie Sie auch über die Dauer der Therapie hinaus in die Lage zu versetzen, mit schwierigen äußeren und inneren Situationen selbstständig umzugehen. Neben dem therapeutischen Gespräch kommen z.B. auch Verhaltensübungen in und zwischen den Stunden, Rollenspiele, Vorstellungsübungen und Entspannungsverfahren zum Einsatz. Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich gut untersuchtes Verfahren mit erwiesener Wirksamkeit.

Kostenübernahme und formaler Ablauf:

Sie können mich entweder anrufen oder mir eine Email schreiben, um einen Termin für ein erstes Gespräch auszumachen. Eine Überweisung wird nicht benötigt. Die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse, dabei kann ich sowohl mit gesetzlichen Krankenkassen als auch mit privaten Krankenkassen abrechnen. Bei privaten Krankenkassen hängt es jedoch von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob die Psychotherapiekosten übernommen werden, am besten Sie erkundigen sich vorher bei Ihrer Krankenkasse. Zum 1. April 2017 hat sich die Psychotherapierichtlinie geändert. Für gesetztlich Versicherte gibt es jetzt die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Sprechstunde wahrzunehmen. Diese dient der ersten Abklärung und Indikationsstellung. Innerhalb eines Jahres können insgesamt bis zu drei 50minütige Sprechstunden wahrgenommen werden. Die Sprechstunde ist auch dafür da, eine mögliche Dringlichkeit der Behandlung festzustellen. Sollte diese vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, sich über eine Terminservicestelle eine zeitnahe Akutbehandlung vermitteln zu lassen (Beginn innerhalb der nächsten vier Wochen). Die Akutbehandlung findet nicht notwendigerweise beim Sprechstundentherapeuten statt, sondern bei demjenigen, der zeitlich als nächstes eine Akutbehandlung anbieten kann. Auch ich biete Sprechstundentermine an. Sie haben nach einer Sprechstunde bei mir je nach Dringlichkeit entweder die Möglichkeit, sich über die Terminservicestelle eine Akutbehandlung vermitteln zu lassen, falls ich diese nicht selbst innerhalb der nächsten 4 Wochen anbieten kann. Oder Sie können, sobald ich einen freien Therapieplatz habe, 2 bis 4 probatorische Sitzungen bei mir wahrnehmen. Diese sind dafür da, dass wir zusammen gucken können, ob eine Therapie und mein therapeutisches Konzept sinnvoll für Sie sind, sowie, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt. Innerhalb der probatorischen Sitzungen kann dann ein Antrag an die Krankenkasse für die Genehmigung weiterer Stunden gestellt werden, bei einer Verhaltenstherapie werden zunächst für eine Kurzzeittherapie (Abschnitt 1) 12 Stunden, für eine Kurzzeittherapie (Abschnitt 2) weitere 12 und für eine Langzeittherapie insgesamt 60 Stunden genehmigt. Danach ist eine weitere Verlängerung auf insgesamt 80 Stunden möglich. Damit eine Therapie genehmigt wird, muss eine „Störung mit Krankheitswert“ vorliegen, also z.B. eine Anpassungsstörung, eine Depression, eine Angststörung, eine posttraumatische Belastungsstörung, eine Essstörung, eine Zwangsstörung (…)

Über mich:

Beruflicher Hintergrund:
2001-2002 Freiwilliges soziales Jahr auf einer neurologischen Station im Klinikum Saarbrücken sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik Freiburg.
2002-2009 Studium der Psychologie an der Universität Bremen, der Universidad de Sevilla (Spanien) und der Albert-Ludwigs Universität Freiburg.
2010-2015 Weiterbildung am Freiburger Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie (FAVT) und Approbation als psychologische Psychotherapeutin.
2010-2011 Arbeit als Therapeutin in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Uniklinik Freiburg (Akutaufnahmestation und Suchtstation).
2012-2015 Arbeit als Therapeutin in der psychotherapeutischen Ambulanz für psychische Störungen des psychologischen Institutes der Universität Freiburg.
2011-2018 Arbeit als Therapeutin in der Rhein Jura Klinik für psychische und psychosomatische Erkrankungen, Bad Säckingen.
Seit Juli 2016 Niederlassung in eigener Praxis, Kassenzulassung.

Mitgliedschaften:
Landespsychotherapeutenkammer Baden Württemberg
Kassenärztliche Vereinigung Baden Württemberg
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (BVVP)

Adresse:
Hansjakobstr. 84, 79117 Freiburg. Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Richtung Innenstadt kommend: Straßenbahnlinie 1 Richtung Lassbergstraße, Haltestelle Hasemannstr. aussteigen, die Praxis befindet sich direkt bei der Haltestelle.


Angela Fernbach-Fahrensbach
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Psychologische Psychotherapeutin (Approbation in Deutschland/Baden Württemberg)
Aufsichtsbehörde:
Psychotherapeutenkammer Baden Württemberg/Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Berufsrechtliche Regelungen:
Psychotherapeutengesetz, abrufbar unter: www.bdp-verband.de/bdp/politik/psychthg/PTG-Gesetz.rtf

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:

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Letzte Änderung am 02.01.2024