
Svenja Feldt
Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie, Gestalttherapeutin, Schwerpunkt: Entwicklungstrauma
55218 Ingelheim am Rhein
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Heilpraktiker/in (Psychotherapie), Körperpsychotherapeutische Verfahren (Bodynamic, S.E.I. Dami Charf), Entwicklungstrauma, Schocktrauma
- Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
- Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- allg. psych. Problem - Lebensberatung
- Angst - Phobie
- Coaching
- Depression
- Notfall - Krise
- Psychosomatik
- Stress - Burnout - Mobbing
- Supervision
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
- Zwang
Verfahren
- Alternative Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Gestalttherapie
- Humanistische Verfahren
- Körperorientierte Verfahren
- Traumatherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
Freie Plätze / Wartezeiten
- Freie Plätze vorhanden.
- In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.
Mitgliedschaften
- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
Über mich
MEIN WEG ZU MIR
Geboren 1971 in Wiesbaden.
Wir alle sind stets auf dem Weg. Wir erleben Höhen und Tiefen,
durchzogen von langen Geraden, auf denen es zeitweise so erscheint,
als würde die Welt still stehen, keine Änderung in Sicht.
Stumme Zeiten, öde Leere, tiefe Trauer – gelegentlich
verbunden mit einem dumpfen Schmerz. Tief vergraben,
kaum zu fühlen. Was bleibt, ist oftmals die innere Einsamkeit.
Das Gefühl, nicht verstanden zu werden.
Unsere Wege sind so verschieden, wie jeder Mensch
verschieden ist. Und doch sind wir in der Lage, unseren
ureigenen Weg zu finden. Weil jeder Mensch etwas ganz
Besonderes ist, einzigartig in seinem Erleben und der größte
Experte für sich selbst.
Was dem einen hilft, muss für den anderen noch lange nicht stimmen.
Gestalttherapie ist keine bloße Technik, keine Methode.
Gestalt ist gefühltes Leben. Es geht um die Beziehung zu dir
selbst und damit auch zu anderen.
Es geht um Bewusstheit, um Aufmerksamkeit, um Klarheit für
das eigene Leben. Es geht um Selbstwertschätzung und damit um Liebe,
die Liebe zu dir selbst.
AUSBILDUNG
- Heilpraktikerin für Psychotherapie
- Gestalttherapeutische Ausbildung
(4-jährige Grundausbildung)
- Gestalttherapeutisches Familienstellen
(2-jährige Zusatzausbildung)
- Somatische Emotionale Integration®
(Körperpsychotherapie Zusatzausbildung, Dami Charf)
- Bodynamic International
(4-jährige Körperpsych. Zusatzausbildung) i.A.
- Lehrtherapeutin für Gestalttherapie (Symbolon Institut)
- Schocktrauma Training Rotterdam Bodynamic i.A.
- Diverse Seminare im Bereich
Somatic Experiencing (Peter Levine)
Bodynamic Foundation
somatische Entwicklungspsychologie und Psychologie
Lisbeth und Ditte Marcher, Michael Rupp
UTA Köln
https://www.bodynamic.de/portfolio-item/was-ist-bodynamic/
Bodnamic Practitoner
somatische Entwicklungspsychologie und Psychologie
Lisbeth und Ditte Marcher, Michael Rupp
UTA Köln
02.2020 - 02.2023
Langjährige Erfahrung und Kompetenzen in den Bereichen:
Persönlichkeitsentwicklung
Selbsterfahrungsgruppen
Gestaltarbeit (Gruppen/Einzel)
Entwicklungstraumaarbeit in Kleingruppen
Seminare und Workshops
Ich habe im Jahr 2006 vor dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden
Alcide-de-Gasperi-Str. 1
65197 Wiesbaden,
meine Prüfung zu Heilpraktikerin für Psychotherapie erfolgreich bestanden und unterliege somit dem folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung
der Heilkunde ohne Bestallung
(Heilpraktikergesetz)
HeilprG
Ausfertigungsdatum: 17.02.1939
Vollzitat:
"Heilpraktikergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2,
veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.
Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 23.10.2001 I 2702 Fußnote
Textnachweis Geltung ab: 1.1.1975
Eingangsformel
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der
Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig
vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden
oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will,
erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die
Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".
§2
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht
ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft ... erhalten.
(2) Wer durch besondere Leistungen seine Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde glaubhaft macht, wird auf Antrag des Reichsministers des Innern durch den Reichsminister
für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter erleichterten Bedingungen zum Studium der Medizin zugelassen, sofern er seine Eignung für die Durchführung des Medizinstudiums nachweist.
§3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
§4
-
§5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis
nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe bestraft.
-1-
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im
Umherziehen ausübt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro
geahndet werden.
§6
(1) Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
(2)
§7
Der Reichsminister des Innern erläßt ... die zur Durchführung ... dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
§8
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten § 56a Abs. 1 Nr. 1 und § 148 Abs. 1 Nr. 7a der
Reichsgewerbeordnung, soweit sie sich auf die Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses
Gesetzes beziehen, außer Kraft.
§ 5a
-2-
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:
Datenbank Deutsche Gesundheitsämter
Berufsrechtliche Regelungen
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