Martin Feistel

Dipl.-Ing. Martin Feistel

Heilpraktiker für Psychotherapie

Emil-Ueberall-Str. 22
01159 Dresden Dresden
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Heilpraktiker/in beschränkt auf Psychotherapie
  • Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
  • Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Schwerpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Coaching
  • Depression
  • Essstörung
  • Notfall - Krise
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Sucht
  • Trauer
  • Zwang

Verfahren

  • Gesprächstherapie
  • Kurzzeittherapie
  • Tiefenpsychologisches Verfahren

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie: Erwachsene

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Freie Plätze vorhanden.
  • In dringenden Fällen auch kurzfristig Termine möglich.

Mitgliedschaften

  • Dresdner Suchthilfe e.V.
Persönliches Profil

Sie suchen Hilfe?

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Wir versuchen unsere Schwierigkeiten und Probleme oft selbst zu lösen. Eigentlich soll niemand davon erfahren. Manchmal sind wir jedoch überfordert und wissen nicht recht, wie es weitergehen soll, haben Sorgen, sind verzweifelt und brauchen einen Halt.

Ich möchte Ihnen mit meinem Beratungs- und Behandlungsangebot zur Seite stehen. Gemeinsam, mit Sorgfalt, Schritt für Schritt, klären wir im Gespräch, was Sie brauchen und wie eine Lösung Ihres Problemes in möglichst kurzer Zeit gelingen kann.

Spricht Sie das an? Dann vereinbaren Sie mit mir einen Termin.

Wir treffen uns in meiner Praxis und nehmen uns in einem Erstgespräch die Zeit den Dingen auf den Grund zu gehen, und wir finden gemeinsam die nächsten Schritte heraus.

Gerne können wir vorab telefonisch oder per Mail die Rahmenbedingungen abklären; z.B. Ihre Erwartungen, meine Möglichkeiten, das Setting, das Honorar.

In der Regel werden zur Zeit durch die Krankenkassen keine Leistungen für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernommen. Bitte vergewissern Sie sich jedoch darüber bei Ihrer Krankenkasse.

Die Gebühr für eine 50-minütige Sitzung beträgt 70,- € (Stand April 2026).

Beratung

Das Leben kann sehr schön sein, ändert sich aber auch. Was einmal traditionell galt, ist heute nicht mehr selbstverständlich. Schwierigkeiten und Probleme sind zur Normalität geworden.

Manche Änderungen treffen uns unvorbereitet oder sogar völlig überraschend. Dann hilft es einen Gesprächspartner zu haben, der psychologisch beraten kann. Einige Beispiele hierfür sind:


Der Tod des Lebenspartners oder anderer Familienangehöriger oder naher Freunde

Drohende Trennung oder Scheidung, häufige Auseinandersetzungen mit dem Partner

Eigene Verletzung oder Krankheit, Alterseinschränkungen

Ärger im Beruf und mit den Kollegen, Verlust des Arbeitsplatzes

Liebeskummer

Lernschwierigkeiten, Probleme Ausbildung oder Studium abzuschließen

Finanzielle Schwierigkeiten, Einkommensverlust

Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienzuwachs, Vaterrolle

Sexuelle Schwierigkeiten, Änderung der Schlaf- oder Essgewohnheiten

Wohnungswechsel, Schulwechsel, Berufswechsel

Änderung der Arbeitszeit und -bedingungen

Änderungen der Freizeitgewohnheiten und der gesellschaftlichen Normen

Ärger mit der Verwandtschaft, Weihnachten, Urlaub

Kinder verlassen das Elternhaus; die Rentenzeit beginnt; Übergänge zwischen Lebensphasen

Umgang mit einer eigenen körperlichen Krankheit, für die die Ursache nicht gefunden wird, oder mit einer unheilbaren Krankheit.

Umgang mit einer psychischen Störung oder Sucht oder einer unheilbaren Krankheit des Partners

Vielleicht fühlen Sie sich im bisherigen Verlauf einer Behandlung nicht genug als Person gesehen und zweifeln daran, dass Ihnen geholfen werden kann.

und vieles andere mehr

Behandlung

Die Methode, mit der ich arbeite, ist die Gesprächspsychotherapie (nach Rogers):

"Ich werde versuchen Ihnen genau zuzuhören und Sie zu ermutigen, das, was Sie sagen, auch noch weiter auszuführen. Wenn wir uns dann besser kennengelernt haben, werde ich Ihnen auch meinerseits sagen, worüber zu sprechen ich für hilfreich halte – oder auch welche zusätzlichen Themen und Handlungsmuster ich aus dem Gespräch auftauchen sehe. Ich glaube, dass Sie dadurch, dass Sie über ihre Beschwernisse sprechen und dass wir sie aus verschiedenen Sichtwinkeln betrachten, von sich aus Wege entdecken, um Ihre Probleme aus eigener Kraft besser bearbeiten und vielleicht sogar lösen zu können."

(nach: Reichel, René, Beratung – Psychotherapie – Supervision – Einführung in die psychosoziale Beratungslandschaft, 2. Aufl., Facultas, Wien 2016)

Die Gesprächspsychotherapie ist erweiterbar durch das tiefenpsychologische Verfahren.

Die Behandlung findet im Einzelgespräch statt und dauert nach Vereinbarung, gewöhnlich fünfzig Minuten.

Profession

Mein Berufsbild als psychotherapeutischer Heilpraktiker (nach dem Heilpraktikergesetz) ordnet sich ein in die Reihe der Heilberufe wie Heilpraktiker, Psychologe, Psychotherapeut, psychotherapeutisch tätiger Arzt.

Ich bin durch den Amtsarzt überprüft und zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt. Die Praxis ist beim Gesundheitsamt angemeldet.

In den Heilberufen ist die Geheimhaltungspflicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis andere über Teile des Therapieinhaltes informiert werden, wenn das notwendig sein sollte. Das gilt auch für die Supervision, die Teil meiner Methode ist.

Mir ist es gesetzlich nicht gestattet körperliche Untersuchungen durchzuführen oder Medikamente zu verschreiben. Daher empfehle ich in vielen Fällen die Mitwirkung eines Arztes (z.B. Ihres Hausarztes).

Als psychotherapeutischer Heilpraktiker habe ich den Blickwinkel eines Psychotherapeuten, kann aber unabhängig vom oft hektischen Gesundheitsbetrieb agieren und so zu Ihrem Vorteile zur Lösungssuche beitragen, für die in anderen Heilberufen oft keine Zeit bleibt.


Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie vom 26.11.2014 bei der Landeshauptstadt Dresden - Ordnungsamt - Reg.-Nr.: 76/2014

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörden und die berufsrechtlichen Regelungen:

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Letzte Änderung am 23.04.2026