Elena Neumann

Elena Neumann

Psychologische Psychotherapeutin

Franzstraße 43
50226 Frechen Frechen
Stichpunkte

Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung

  • Diplom-Psychologie
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert
  • Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Selbstzahler

Behandlungs-Stichpunkte

  • allg. psych. Problem - Lebensberatung
  • Angst - Phobie
  • Depression
  • Essstörung
  • Sexualität
  • Stress - Burnout - Mobbing
  • Trauer
  • Trauma - Gewalt - Missbrauch
  • Zwang

Verfahren

  • Tiefenpsychologisches Verfahren

Therapie-Angebot

  • Einzeltherapie

Weitere Sprachen

  • Russisch

Freie Plätze / Wartezeiten

  • Freie Plätze vorhanden.
Persönliches Profil

Verfahren und Methoden

Ich arbeite nach dem Schwerpunkt der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Der therapeutische Ansatz der Tiefenpsychologie basiert auf der Annahme, dass sich hinter psychischen Störungen unbewusste oder unverstandene Wünsche, Motive oder Konflikte verbergen. Man spricht auch von der „Tiefe der Zeit“, d.h. es wird angenommen, dass Einflüsse aus Kindheit und Jugend unser späteres Leben stark beeinflussen. Manchmal wachsen wir in ungünstigen Lebensbedingungen auf, haben als Kinder unter Gewalterfahrungen oder psychischer/körperlicher Gewalt gelitten. Unter diesen Umständen konnten wir vielleicht nicht vollständig Fähigkeiten ausbilden, die es uns ermöglichen, ein befriedigendes Leben zu führen. Das kann auch u.a. zu Selbstzweifeln oder Schwierigkeiten in Beziehungen führen. In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie geht es darum, die den Schwierigkeiten zugrundeliegenden Ursachen zu erforschen, nachzufühlen und zu verstehen. Dadurch können Beschwerden verringert werden. Gleichzeitig werden ihre Stärken gefördert und sie werden darin unterstützt, ihre Lebensprobleme zunehmend besser selbstständig bewältigen zu können.

Psychotherapeutische Sprechstunde: erste diagnostische Abklärung

Ab 1. April 2017 (Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung) haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde als zeitnahen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Jede und jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde beraten lassen. Dafür sollte sie/er telefonisch einen Termin vereinbaren und zum Gespräch ihre/seine Versichertenkarte mitbringen. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht notwendig. Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein Angebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut klärt in diesem Erstgespräch, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und die Patientin oder der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihr/ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Besteht eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf, wird die Patientin oder der Patient über die Diagnose bzw. Verdachtsdiagnose und die mögliche Behandlung (Psychotherapie, Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren, weitere Behandlungsmöglichkeiten inklusive Psychopharmaka) informiert. Wenn möglich, erhält die Patientin oder der Patient einen Behandlungsplatz bei der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten, in deren/dessen Sprechstunde sie/er war. Bei fehlenden freien Behandlungsplätzen wird sie/er auf die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen hingewiesen.

Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

Telefonische Erreichbarkeit zur Terminvereinbarung: montags von 18:00 bis 19:45 Uhr

Wenn Sie in meiner Praxis das Angebot einer psychotherapeutischen Sprechstunde nutzen wollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Ich bin für Sie jeden Montag zwischen 18:00 und 19:45 Uhr telefonisch erreichbar. Bitte beachten Sie: Die telefonische Erreichbarkeit dient ausschließlich der Terminkoordination und umfasst keinerlei therapeutische Leistungen. Terminanfragen per E-Mail können ab dem 01. April 2017 aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr beantwortet werden.


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Letzte Änderung am 17.12.2019