
Dipl.-Psych. Sarah Eiden
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
97070 Würzburg
Ausbildung, Heilerlaubnis, Abrechnung
- Diplom-Psychologie
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in approbiert
- Private Krankenversicherung, Selbstzahler
Behandlungs-Stichpunkte
- Angst - Phobie
- Depression
- Essstörung
- Psychosomatik
- Supervision
- Trauer
- Trauma - Gewalt - Missbrauch
Verfahren
- Verhaltenstherapie
Therapie-Angebot
- Einzeltherapie
- Therapie für Kinder und Jugendliche
Freie Plätze / Wartezeiten
- Wartezeit über zwölf Monate.
Mitgliedschaften
- Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Arbeitsschwerpunkte
Aktuell habe ich keine freien Therapieplätze.
Anfragen bzgl. Supervision im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Verhaltenstherapie) können Sie auf meiner Mailbox unter Angabe Ihrer Kontaktdaten hinterlassen.
In meiner psychotherapeutischen Privatpraxis in Würzburg biete ich ein verhaltenstherapeutisches Behandlungsangebot für Kinder und Jugendliche, sowie junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Beginn der Therapie vor dem 21. Geburtstag auch darüber hinaus).
Im Rahmen von Diagnostik und Behandlung des Patienten können auch Eltern- und Familiengespräche statt finden: Je jünger die Kinder, desto intensiver ist in der Regel die begleitende Arbeit mit den Bezugspersonen.
Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie
Diplom-Psychologie Universtität Würzburg 2010
Approbation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin 2016
Weiterbildung u. a. in Entspannungsverfahren, Traumatherapie, Eltern-Kind-Interaktionstherapie, Klopfen mit Kindern; Supervisorin
Kontakt
Möchten Sie einen Ersttermin vereinbaren können Sie mir eine Nachricht mit kurzer Beschreibung Ihres Anliegens und ihrer Telefonnummer hinterlassen (Anrufbeantworter 01575 2642757 oder eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer über das System schicken), ich bemühe mich um eine zeitnahe Rückmeldung.
Aktuell habe ich keine freien Therapieplätze.
Bereits im Vorfeld zum Termin erfragen Sie bitte bei Ihrer Privaten Krankenversicherung, wann und wie ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden muss. Die Anforderungen für einen Antrag und die Übernahme der Kosten unterscheiden sich je nach Kasse und je nach gewähltem Tarif. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, muß auch bei der Beihilfestelle ein Antrag gestellt werden. Zunächst werden von der Beihilfe die Kosten von bis zu fünf probatorischen Sitzungen übernommen. Für den Antrag auf Psychotherapie lassen Sie sich die Formulare der Beihilfestelle schicken. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Notfall:
Im akuten Notfall wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst. Telefon: 112
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Kammer:
Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, St.-Paul-Str. 9, 80687 München, www.ptk-bayern.de
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung (Aufsichtsbehörde):
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Elsenheimerstr. 39, 80687 München, www.kvb.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG)
Berufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Bayerns.